Sozialleistungen in Zeiten der Corona-Krise
bei geringem Einkommen, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit
Soweit örtlich zuständig, können über die Stadt Sinsheim nach wie vor folgende Sozialleistungen beantragt werden:
- Wohngeld nach dem WohngeldgesetzLeistungen nach SGB XII (zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Leistungen für Übernahme der Teilnahmebeiträge in einer Tageseinrichtung nach § 22 SGB VIII
- Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
- Landesblindenhilfe nach dem Blindenhilfegesetz Baden-Württemberg
Wer Fragen zu den genannten Leistungen hat, kann sich an die Stadt Sinsheim, Amt für Bildung, Familie und Soziales unter der Telefonnummer: 07261 / 404-169 oder per E-Mail familie@sinsheim.de wenden. Persönliche Vorsprachen sind aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weiteres nicht möglich.