Allgemeinverfügung für das Gebiet der Stadt Sinsheim
Maskenpflicht in der Innenstadt
Das Gesundheitsamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis hat für das Gebiet der Stadt Sinsheim eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 und Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen.
Gemäß der Allgemeinverfügung gilt ab sofort neben der Fußgängerzone auch in folgenden Straßen und Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung: Rosengasse, Zwingergasse, Kleine Badergasse, Karlsplatz, Burgplatz, Kirchplatz, Freibadparkplatz.
Im Folgenden finden Sie die Allgemeinverfügung im Wortlaut zum Dowload.
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