Kommunalwahlen am 26.05.2019
Die Wahl des Gemeinderates, der Ortschaftsräte und des Kreistages findet alle fünf Jahre statt. Die letzte Wahl fand am 26. Mai 2019 statt.
Allgemeine Informationen zur Gemeinde- und Ortschaftsratswahl
Unter der Rubrik "Lebenslage - Kommunalwahlen" finden Sie ausführliche Informationen zu den Themen
- Was wird gewählt?
- Wer darf wählen und wer darf gewählt werden?
- Wahlhandlung
- Wahlorgane
- Sitzverteilung
- Weitere Links
Tipps zur Vermeidung von "Wahlfehlern"
Wer wird gewählt?
Wahl des Gemeinderats: Zu wählen sind 32 Mitglieder.
Wahl der Ortschaftsräte: Zu wählen sind jeweils folgende Anzahl an Ortschaftsräten:
Wahl des Kreistags: Zu wählen sind im Wahlkreis 15 – Sinsheim: 7 Mitglieder
Bei diesen Wahlen haben Sie jeweils so viele Stimmen, wie Mitglieder zu wählen sind.
Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl: Sie haben eine Stimme für eine Partei
Wie erfolgt die Stimmabgabe bei den Wahlen zum Gemeinderat, Ortschaftsrat und Kreistag?
Sie können einem Bewerber ein, zwei oder drei Stimmen geben (kumulieren). Sie geben Ihre Stimmen in der Weise ab, dass Sie auf einem oder mehreren Stimmzetteln
- Bewerber, denen Sie eine Stimme geben wollen, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnen,
- Bewerber, denen Sie zwei oder drei Stimmen geben wollen, durch die Ziffer " 2 " oder " 3 " hinter dem Namen oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnen.
Sie können auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesem Fall ist jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt; bei der Wahl des Kreistags jedoch nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind.
Besonderheit bei der Unechten Teilortswahl:- Gemeinderatswahl-
In den einzelnen Wohnbezirken können Sie nur so vielen Bewerbern Stimmen geben, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind; diese Zahlen sind in den Stimmzetteln jeweils angegeben;
- Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen können jeweils nur für den Wohnbezirk panaschiert (in eine andere Liste übertragen) werden, für den sie als Bewerber vorgeschlagen sind;
- Geben Sie Ihre Stimmen durch Abgabe eines Stimmzettels mit vorgedruckten Namen ohne Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet ab, so gelten höchstens so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben als mit einer Stimme gewählt, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind.
In welchem Zeitraum und in welcher Örtlichkeit erfolgt die Stimmabgabe?
Alle Wahlräume werden am Sonntag, den 26.05.2019 in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. Sie können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtung und Ihren amtlichen Personalausweis (bei Unionsbürgern den Identitätsausweis) oder Ihren Reisepass mit.
Wahlräume
Im Vergleich zu den Kommunalwahlen 2014 haben sich einige Wahlräume geändert. Hier können Sie die Wahlbezirke mit den zugehörigen Wahlräumen im Stadtgebiet nachlesen. Sie finden Ihren Wahlbezirk mit Wahlraum auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Wie viele Stimmen sind bei der Gemeinderatswahl zu vergeben?
Sie haben 32 Stimmen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie in den einzelnen Wohnbezirken nur so vielen Bewerbern Stimmen geben, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind (dies ist einer der häufigsten Wahlfehler der zu einer Teilungültigkeit des Stimmzettels führt).
Zu wählende Vertreter für den Wohnbezirk
Internetseiten zu den Kommunalwahlen
Die Landeszentrale für politische Bildung bietet ein Portal mit Informationen rund um die Kommunalwahlen an: www.kommunalwahl-bw.de.
Wahlergebnisse
Das Endergebnis der Gemeinderatswahl vom 26.05.2019 in Sinsheim finden Sie hier.