Standesamt (Abteilung für Personenstandswesen)
Beschreibung
Eheschließung und Verpartnerung am Samstag
Das Sinsheimer Standesamt bietet einen speziellen Service an: Paare können sich auch am ersten Samstag jedes Monats (sofern dies ein Feiertag ist, am zweiten Samstag) trauen oder verpartnern lassen.
Da der samstägliche Termin außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten liegt, wird eine Zusatzgebühr von 60 Euro fällig. Der letzte Termin findet jeweils um 11:30 Uhr statt.
Hausanschrift
Parkplatz
Besucherparkplätze direkt am Gebäude
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Zuständigkeit
Beurkundung von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Sterbefällen, Ausstellung von Personenstandsurkunden; Bestattungswesen; Nachlassermittlungen für den Stadtteil Sinsheim; Blumenschmuckwettbewerb
Persönlicher Kontakt
Sachbearbeiterin
Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Lebenspartnerschaften, Sterbefällen; Ausstellung von Personenstandsurkunden; Kirchenaustritte
Sachbearbeiterin
Bestattungswesen
Übergeordnete Dienststellen
HauptamtLeistungen
- Adoption - Akteneinsicht beantragen
- Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen
- Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
- Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen
- Ehenamen bestimmen
- Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden
- Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden
- Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden
- Eheschließung im Ausland - Eintragung in das deutsche Eheregister beantragen
- Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden
- Eheurkunde - Ausstellung beantragen
- Erdbestattung - Beerdigung beauftragen
- Feuerbestattung beantragen
- Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären
- Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen - Rechtslage bis zum 30.09.2017
- Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen - Rechtslage bis 30.09.2017
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden
- Namen nach der Scheidung ändern
- Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragen
- Seebestattung
- Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen
- Sterbeurkunde beantragen
- Todesfall anzeigen
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen