Vermögenserfassung und -bewertung
Größte Herausforderung bei der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) ist die Erfassung und Bewertung des städtischen Vermögens für die erstmalige Erstellung der Eröffnungsbilanz.
Zu den städtischen Vermögensgegenständen zählen nicht nur Grundstücke, Straßen und Gebäude, sondern u.a. auch Spielplätze, Friedhöfe, Brücken oder Fahrzeuge.
Grundlage für die Vermögenserfassung und -bewertung bilden in Sinsheimer Bilanzierungsrichtlinien, die sich am allgemeinen Leitfaden zur Bilanzierung orientieren.