Kosten
Hier ist eine Übersicht der Gebühren. Sie gelten für Schülerinnen und Schüler die in Sinsheim, den Ortsteilen von Sinsheim oder in den Gemeinden Reichhartshausen, Epfenbach, Helmstadt-Bargen, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Waibstadt oder Zuzenhausen wohnen.
Für Einwohner aus anderen Gemeinden gelten andere Bestimmungen. Für sie sind die Gebühren um 40% höher. Bitte erkundigen Sie sich im Sekretariat.
Es handelt sich um Jahresgebühren, die in monatlichen Teilbeträgen zu zahlen sind, das heißt, auch durch die Ferien. Die Musikschule hat dieselben Ferien wie die Allgemeinbildenden Schulen in Sinsheim.
Bei Fragen, rufen sie uns gerne an.
Gebührensätze
Es gibt folgende Ermäßigungen:
Bei Belegungen von mehreren Fächern, wird eine Ermäßigung von 20% auf alle Fächer nach dem ersten Fach gewährt. Das Fach mit der höchsten Gebühr ist das erste Fach und wird nicht ermäßigt.
Bei mehren Schüler/innen aus einer Familie wird eine Familienermäßigung gewährt. Es wird eine Reihenfolge nach der Gebührenhöhe ermittelt. Das Kind mit der höchsten Gebühr wird nicht ermäßigt.
Das 2. Kind wird um 25% ermäßigt.
Das 3. Kind wird um 50% ermäßigt.
das 4. und alle weiteren Kinder werden um 75% ermäßigt.
Sozialermäßigung:
Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII Kapitel 3 od. 4 erhalten, werden die Gebühren um 50% ermäßigt.
Erwachsenenzuschlag:
Schülerinnen und Schüler über 18. Jahren zahlen einen Erwachsenenzuschlag von 25%. Ausgenommen sind Schüler, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Studenten bis zu einem Alter von 25 Jahren.
Alle Regelungen sind aus der Gebührensatzung ersichtlich. Bei Fragen, rufen sie uns gerne an!