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Stadt Sinsheim

Installateurverzeichnis

Eine Übersicht der eingetragenen Installationsunternehmen finden Sie im aktuellen Installateurverzeichnis:

Aktuelles Installateurverzeichnis (PDF-Datei)

Eintragung in das Installateurverzeichnis

Die Stadtwerke Sinsheim als zuständiges Versorgungsunternehmen schließen einen Installateurvertrag nur ab mit

  • Sinsheimer Installateurunternehmen bzw.
  • Unternehmen aus den angeschlossenen Ortsteilen. .

Installateurvertrag (PDF-Datei)

Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Nachweis der fachlichen Befähigung. Details entnehmen Sie bitte dem auszufüllenden Antrag (PDF-Datei) und den Erläuterungen (PDF-Datei) zum Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis.
  • Gewerbeanmeldung mit der Eintragung "Installateur- und Heizungsbauer".
  • Handelsregisterauszug (sofern zutreffend), aus dem die/der derzeitige/n Geschäftsführer ersichtlich sind.
  • Handwerkskarte mit der Eintragung "Installateur und Heizungsbauer".
  • Für den Fall, dass der Firmeninhaber nicht als verantwortlicher Fachmann tätig ist, muss für den verantwortlichen Fachmann der Anstellungsvertrag bzw. eine Bescheinigung über das feste Anstellungsverhältnis vorgelegt werden.
  • ein Lichtbild (bitte Rückseite beschriften) des verantwortlichen Fachmannes. Wird für den Installateurausweis benötigt.

Gästeeintrag in das Installateurverzeichnis

Gasteinträge von Installationsunternehmen (außerhalb des Versorgungsgebietes der Stadtwerke Sinsheim) sind möglich. Die Eintragung ist jedoch nur mit Antrag (PDF-Datei) und Vorlage eines gültigen Installateurausweises möglich.

Firmenbesuch bei Eintragung

Im Rahmen der Antragsbearbeitung findet ein Firmenbesuch (nicht bei Gasteinträgen) statt:

  • Hierbei ist eine ordnungsgemäß eingerichtete Werkstatt bzw. Werkstattwagen einschließlich Werkstattausrüstung gemäß den jeweils geltenden Richtlinien und Grundsätzen nachzuweisen.
  • Es wird über die Kenntnisse der allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Arbeitsblätter des Regelwerks des DVGW und der DIN-Normen gesprochen.
  • Der Besitz der DIN 1988 (TRWI) / DIN EN 1717 / AVBWasserV / Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und das Halten von Fachzeitschriften wird vorausgesetzt.
  • Der Besitz folgender Unterlagen wird empfohlen: Kommentar zur DIN 1988 (TRWI), DIN EN 806 Teile 1-4, DVGW-AB 551 (Legionellen), DVGW-AB W553 (Zirkulationsleitungen), Kommentar zur DIN VOB 18381
http://www.sinsheim.de//leben-gesellschaft/ver-entsorgung/stadtwerke/wasser/installateurverzeichnis