Vereinsförderung
Das kulturelle, sportliche und soziale Vereinsleben sind wichtige ehrenamtliche Betätigungsfelder. Unsere ehrenamtlich organisierten Vereine schaffen eine breite Angebotspalette für Menschen aller Altersgruppen.
Das Engagement dieser Gruppen vermittelt Teamgeist, Solidarität und soziale Kompetenzen – Haltungen und Einstellungen, die für unser Zusammenleben unverzichtbar sind.
Um eine möglichst einheitliche, gerechte und transparente Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erreichen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.10.2016 "Neue Richtlinien zur Förderung der Vereine" verabschiedet, welche am 01.01.2018 in Kraft getreten sind.
Vereine, die Vereinsfördermittel beantragen, haben zweimal im Jahr die Möglichkeit, städtische Räumlichkeiten mietfrei zu nutzen. Bei ständig genutzten städtischen Räumlichkeiten zahlt der Verein nur 10% der tatsächlichen Raumkosten.
Der Antrag auf Vereinsförderung 2027 kann bis zum 31.05.2026 gestellt werden.
Hier finden Sie das Antragsformular auf Vereinsförderung 2027 (PDF-Dokument, 1,02 MB)und die Vereinsförderrichtlinien (PDF-Dokument, 529,46 KB) zum Download.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular bis zum 31.05.2026 an:
Stadtverwaltung Sinsheim
Amt für Wirtschaftsförderung Tourismus und Öffentlichkeitsarbeit
Kulturabteilung
Wilhelmstr. 14-18
74889 Sinsheim


