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Stadt Sinsheim

Beteiligung der Öffentlichkeit

Zu dem Verfahren zählt unter anderem die Beteiligung der Öffentlichkeit, die in zwei Stufen erfolgt:

1. Stufe: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB

Wenn keine Dateien vorhanden sind, findet derzeit keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

2. Stufe: Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB – (Offenlage)

„Flächentausch Ehrstädt“ in Sinsheim-Ehrstädt

Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen hat am 13.10.2022 in öffentlicher Sitzung dem Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Gemarkung Sinsheim-Ehrstädt „Flächentausch Ehrstädt“ zugestimmt und die Stadtverwaltung Sinsheim beauftragt, die Offenlage durchzuführen.

Im Rahmen der Offenlage, die vom 11.11. bis einschließlich 12.12.2022 stattfindet, finden Sie hier ergänzend die ausgelegten Unterlagen:

http://www.sinsheim.de//wirtschaft-bauen-umwelt/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan/oeffentlichkeitsbeteiligung