Bürgerbüro
Wilhelmstraße 14-18
74889 Sinsheim
Tel.: 07261 404-136
Fax: 07261 404-4519
Informationsbroschüre der Landesregierung
Weitere Informationen:
Innenministerium BW
Landeszentrale für politische Bildung
Volksabstimmung am 27. November 2011
Allgemeine Informationen
Quorum - Wann ist das S 21-Kündigungsgesetz angenommen?
Öffentliche Bekanntmachungen
Abstimmungsbenachrichtigung
Abstimmungsräume
Briefabstimmung
Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Abstimmungsergebnis in Sinsheim
Weitere Informationen im Internet
Allgemeine Informationen
Die Informationsbroschüre der Landesregierung zur Volksabstimmung können Sie sich hier herunterladen. Sie wird vom Land Baden-Württemberg allen Haushalten in Papierform zugesandt.
Am 1. Adventssonntag, 27. November 2011, findet in Baden-Württemberg eine Volksabstimmung statt. Es geht um die Entscheidung, ob das Land aus der finanziellen Beteiligung am Bahnprojekt Stuttgart 21 aussteigen soll. Die Bürgerinnen und Bürger in ganz Baden-Württemberg sollen über folgende Frage entscheiden:
Stimmen Sie der Gesetzesvorlage „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)“ zu?
Es erfolgen drei Hinweise:
„Mit „Ja“ stimmen Sie für die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben.
Mit „Nein“ stimmen Sie gegen die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben.
Somit wird nicht über die tatsächliche Realisierung des Bahnprojektes abgestimmt, sondern nur über den Landesanteil an der Projektfinanzierung.
Hier können Sie sich ein Muster des amtlichen Stimmzettels anschauen.
Bei der Volksabstimmung handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Wahl, sondern um eine Abstimmung. Das Volksabstimmungsrecht ist im Grundsatz jedoch dem Landtagswahlrecht nachgebildet. Abstimmungsgebiet ist das Land Baden-Württemberg. Stimmkreise sind die Stadtkreise und Landkreise. Insgesamt sind rund 7,8 Millionen Menschen in Baden-Württemberg zum Urnengang aufgerufen. In Sinsheim sind 25.328 Personen (Stand 17.10.2011) stimmberechtigt.
Quorum - Wann ist das S 21-Kündigungsgesetz beschlossen?
Die Landesverfassung sieht für Volksabstimmungen ein Quorum von einem Drittel der Stimmberechtigten vor. D. h. die Volksabstimmung ist erst dann erfolgreich, wenn mindestens ein Drittel aller Stimmberechtigten, also ca. 2,5 Millionen Personen, mit "Ja" stimmen. Gleichzeitig müssen mehr "Ja"- als "Nein"- Stimmen abgegeben werden, damit das Gesetz beschlossen wird. Sind diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, ist das S 21-Kündigungsgesetz abgelehnt.
Öffentliche Bekanntmachungen zur Volksabstimmung
Öffentliche Abstimmungsbekanntmachung zur Volksabstimmung am 27. November 2011
Abstimmungsbenachrichtigung
Wie bei Wahlen wird allen Stimmberechtigten, die in das Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen sind, bis spätestens 6. November 2011 eine Stimmbenachrichtigung zugeschickt. Darin ist der Stimmbezirk sowie der Abstimmungsraum vermerkt. Anstelle der bisher üblichen Benachrichtigung im Postkartenformat werden für die Volksabstimmung erstmals Anschreiben im DIN A4-Format versandt. Die Stimmbenachrichtigung enthält auch den Wortlaut der Gesetzesvorlage, über die abgestimmt wird. Bitte bringen Sie diese Benachrichtigung zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass zur Stimmabgabe mit. Falls Sie an der Urnenabstimmung im Abstimmungsraum teilnehmen wollen, brauchen Sie den Stimmscheinantrag auf der Vorderseite der Benachrichtigung nicht zu beachten.
Abstimmungsräume
In den meisten Stadtteilen können die Bürgerinnen und Bürger den gewohnten Wahl- bzw. Abstimmungsraum besuchen. Lediglich in zwei Stadtteilen haben sich Änderungen gegenüber der Landtagswahl 2011 ergeben:
Hilsbach: Die Abstimmungslokale der beiden Stimmbezirke (007-01 und 007-02) sind in der Verwaltungsstelle, Lampertgasse 14 eingerichtet.
Steinsfurt: Die Abstimmungslokale der beiden Stimmbezirke (011-01 und 011-02) sind in der Verwaltungsstelle, Steinsfurter Straße 51-53 eingerichtet.
Alle Abstimmungsräume sind barrierefrei zugänglich.
Briefabstimmung
Wer verhindert ist, am 27. November 2011 in seinem Abstimmungsraum abzustimmen, hat die Möglichkeit, durch Briefabstimmung (wie die Briefwahl bei Wahlen) oder in jedem anderen Abstimmungsraum des Abstimmungsgebiets Baden-Württemberg abzustimmen. Hierfür wird ein Stimmschein benötigt.
Wie kann die Briefabstimmung beantragt werden?
1. Per Post: Jeder, der zum Stand vom 23. Oktober 2011 stimmberechtigt ist, erhält spätestens bis 6. November 2011 per Post die Stimmbenachrichtigung. Dort ist ein Briefabstimmungsantrag aufgedruckt. Dieser ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Briefumschlag an die Stadtverwaltung Sinsheim, Bürgerbüro, Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim, zu schicken. Oder senden Sie einen Brief, ein Fax oder eine Mail an das Bürgerbüro (Stadtverwaltung Sinsheim, Bürgerbüro, Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim, Fax: 07261 404-4519, buergerbuero@sinsheim.de) mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum sowie die Anschrift, an welche die Briefabstimmungsunterlagen verschickt werden sollen. Eine Beantragung per Telefon oder SMS ist leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Beantragung kurzfristig vor dem Abstimmungstag die Postlaufzeiten in der Regel nicht mehr ausreichen. Wenn Sie den Abstimmungsbrief erst am Freitag, 25.11.2011 bei der Post aufgeben, ist nicht gewährleistet, dass Ihr Abstimmungsbrief uns noch rechtzeitig erreichen kann. Der Abstimmungsbrief muss am Sonntag, 27.11.2011 um 18:00 Uhr im Rathaus Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim vorliegen. Wir empfehlen Ihnen ab Donnerstag, 24.11.2011 folgenden Weg:
2. Direkt vor Ort: Ab 7. November können im Bürgerbüro, Rathaus Wilhelmstraße 14-18, Briefabstimmungsunterlagen auch persönlich beantragt und abgeholt werden. Wer möchte, kann die Briefabstimmung auch direkt dort vornehmen. Am Freitag vor der Abstimmung, dem 25.11.2011, hat das Bürgerbüro hierfür durchgehend bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wichtig: Werden Abstimmungsunterlagen für eine andere abstimmungsberechtigte Person beantragt, ist hierfür eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Auf der Stimmbenachrichtigung ist die Vollmacht aufgedruckt.
Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage des S 21-Kündigungsgesetzes am 27. November 2011 werden sämtliche Stimmberechtigte zur Stimmabgabe gebeten. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Volksabstimmung bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Schablonen werden auf den Stimmzettel gelegt.
Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD im so genannten DAISY-Format ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen mp3-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und die DAISY-CD kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 01805/666456 (Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreis max. 42 ct/min.)
Abstimmungsergebnis in Sinsheim
Das Ergebnis der Sinsheimer Stimmbezirke finden Sie hier. Das landesweite Abstimmungsergebnis wird vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg bereit gestellt.
Weitere Informationen zur Volksabstimmung im Internet
Das Innenministerium Baden-Württemberg informiert zur Volksabstimmung, hier finden Sie u.a. ein Muster des Stimmzettels und den Wortlaut des S 21-Kündigungsgesetztes. Die Landeszentrale für politische Bildung bietet in einem speziellen Onlineauftritt Informationen, Hintergründe und Links rund um die Volksabstimmung.

