Gemeinderat – Sitzung vom 27.09.2011
1. Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters 2012;
hier: Festsetzung des Wahltages
Beschluss der Stellenausschreibung
Bildung und Besetzung des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeinderat beschloss, dass die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters am Sonntag, 05.02.2012 stattfinden soll. Eine eventuell notwendig werdende Neuwahl findet am Sonntag, 19.02.2012, statt. Die den Sitzungsunterlagen beigefügte öffentliche Ausschreibung der Stelle wurde ebenfalls beschlossen. Das Ende der Frist für die Einreichung von Bewerbungen wurde auf Montag, 16.01.2012, 18:00 Uhr, festgesetzt. Im Falle einer Neuwahl wurde die Frist auf Mittwoch, 08.02.2012, 18:00 Uhr, festgesetzt. Außerdem war es der Wunsch des Gemeindera-tes, eine öffentliche Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber durchzuführen. Diese findet am Donnerstag, 26.01.2012, statt. Der Gemeinderat wählte die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses entsprechend der Vorlage.
Die Beschlüsse waren notwendig, da die Amtszeit des bisherigen Oberbürgermeisters am 30.04.2012 endet.
2. Information über die Ergebnisse des KGSt-Vergleichsrings „Bürgerbüros für Städte zwischen 30.000 und 60.000 Einwohner in Baden-Württemberg“
Die Verwaltung informierte den Gemeinderat über das Ergebnis der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, die einen Vergleich der Kommunen in Baden-Württemberg durchgeführt hat, die ebenfalls Leistungen im Rahmen eines Bürgerbüros anbieten. Die Teilnahme am Vergleichsring war der Verwaltung besonders wichtig, da die Bürgerdienste, wozu neben dem Bürgerbüro auch die örtlichen Verwaltungsstellen gehören, nach wie vor das Aushängeschild der Verwaltung sind. An diesem Vergleichsring nahmen die Städte Bietigheim-Bissingen, Filderstadt, Göppingen, Herrenberg und Weinheim teil. Ziel war es, Handlungsmöglichkeiten und Verbesserungen des Serviceangebotes zu diskutieren und von anderen kennen zu lernen. Im Rahmen des Vergleichsrings fanden Befragungen von institutionellen Kunden, von Telefonkunden (mit Testtelefonaten) und Kundenbefragungen statt. Insgesamt nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis, dass das Bürgerbüro in Sinsheim im interkommunalen Vergleich sehr gut abgeschnitten hat. In Bezug auf das sehr hohe Niveau der Kundenzufriedenheit gilt es nun, diesen hohen Standard nachhaltig zu sichern. Der Dank galt den Mitarbeitern des Bürgerbüros.
3. Steg am Bahnhof in Sinsheim;
hier: Auftragserweiterung an die Fa. Leonhard Weiss, Satteldorf
Der Gemeinderat hat die Erweiterung des an die Fa. Leonhard Weiss, Satteldorf, für die Erstellung des Stegs am Bahnhof Sinsheim erteilten Auftrages beschlossen. Der Gemeinderat hat außerdem die Verwaltung beauftragt, für den Nachtrag Nr. 26 über die Höhe der Synergieeffekte innerhalb der Planung mit dem Unternehmen zu verhandeln. Die Auftragserweiterung wurde bereits im Ausschuss für Technik und Umwelt am 13.09.2011 vorberaten. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Auftragserweiterung.
4. Änderung der Abgrenzung der Einkaufsinnenstadt
Der Gemeinderat legte die Einkaufsinnenstadt Sinsheim entsprechend des der Vorlage beigefügten Lageplans vom 31.08.2011 neu fest. Auslöser für die aktuelle Änderung der Einkaufsinnenstadt war der Ansiedlungswunsch eines Einzelhändlers, der überwiegend innenstadtrelevante Sortimente führt. Der Tagesordnungspunkt war bereits Gegenstand von Beratungen im Ausschuss für Technik und Umwelt und im Gemeinderat. Zuletzt empfahl der Ausschuss für Technik und Umwelt die Erweiterung der Einkaufsinnenstadt zu beschließen.
5. Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens sowie Zielabwei-chungsverfahrens im Bereich der Messe Sinsheim mit dem Ziel der Realisierung eines Fabrikverkaufszentrums
Der Gemeinderat stimmte der Beantragung eines Raumordnungsverfahrens sowie Zielabweichungsverfahrens im Bereich der Messe Sinsheim zu. Ziel ist es, ein Fabrikverkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von max. 10.000 m² zu realisieren. Der Beschluss erfolgte als nächster Schritt zur Realisierung des Fabrikverkaufszentrums nach dem Wegzug der Messe Sinsheim in den Messehallen 1 bis 5.

