Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters am 05. Februar 2012

Wahltermin
Bewerbungsfristen
Zugelassene Bewerber
Öffentliche Kandidatenvorstellung
Öffentliche Bekanntmachungen
Wahlbenachrichtigung
Wahlräume
Briefwahl
Wahlergebnis
Weitere Informationen im Internet
Wahltermin
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2011 als Wahltermin Sonntag, 05.02.2012 festgelegt. Eine eventuell notwendige Neuwahl findet am Sonntag, 19.02.2012 statt.
Bewerbungsfristen
Die Stelle der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters wurde aufgrund des Beschluss des Gemeinderates am Freitag, 18.11.2011 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich ausgeschrieben. Den Ausschreibungstext können Sie hier nachlesen. Die Bewerbungsfrist begann am Tag danach und endet am Montag, 16.01.2012, 18.00 Uhr. Nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger wurde die Stellenausschreibung auch in der Rhein-Neckar-Zeitung und im Sinsheimer Stadtanzeiger veröffentlicht.
Im Falle einer Neuwahl beginnt die Bewerbungsfrist am Montag, 06.02.2012 und endet am Mittwoch, 08.02.2012, 18.00 Uhr.
Zugelassene Bewerber
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag, 17.01.2012, um 10.00 Uhr im Sitzungssaal über die Zulassung der beiden eingereichten Bewerbungen entschieden. Beide Bewerbungen erfüllten die materiellen und formellen Voraussetzungen und wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgegeben. Daher musste das Los über die Reihenfolge auf dem Stimmzettel entscheiden. Folgende Personen stellen sich zur Wahl um das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Sinsheim:
Jörg Albrecht
Bürgermeister
Dammäckerring 13, 69256 Mauer
Achim Keßler
Bürgermeister
Vorderer Rheil 9, 74889 Sinsheim
Öffentliche Kandidatenvorstellung am Donnerstag, 26.01.2012
Die Stadt Sinsheim gibt den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern die Gelegenheit, sich der Bevölkerung in einer öffentlichen Kandidatenvorstellung zu präsentieren. Diese findet am Donnerstag, 26.01.2012 um 19:00 Uhr in der Messehalle 6 (Neulandstraße) statt. Zunächst werden sich die Kandidaten kurz vorstellen, um dann ihre Programme bzw. Ziele zu erörtern. Die Redezeit ist auf jeweils 15 Minuten beschränkt. Im Anschluss daran haben die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, Fragen an die Bewerber zu richten. Zu dieser Veranstaltung sind alle Interessierten herzlich eingeladen.
Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters
Wahlbenachrichtigung
Eine neue Ära bricht an: Ein DIN A4-Brief löst die Wahlbenachrichtigungskarte ab.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl des Oberbürgermeisters werden den Wahlberechtigten ab Anfang Januar bis spätestens 15. Januar 2012 zugestellt. Wie schon bei der Volksabstimmung werden die Wähler mit einem Brief im DIN A4-Format über ihre Wahlberechtigung informiert. Nach über 35 Jahren hat die Postkarte nun endgültig ausgedient. Nicht neu ist dagegen die Möglichkeit, mit dem Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein und damit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenn Sie am Wahltag in Ihrem aufgedruckten Wahllokal wählen wollen, hat der Antragsvordruck für Sie keine Bedeutung.
Wenn Sie bis 15.01.2012 keine Wahlbenachrichtung erhalten haben, aber glauben, für die Oberbürgermeisterwahl 2012 wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte umgehend an das Bürgerbüro, Wilhelmstr. 14-18, 74889 Sinsheim, Tel. 07261 404-136, buergerbuero@sinsheim.de.
Wahlräume
In den meisten Stadtteilen können die Bürgerinnen und Bürger den gewohnten Wahlraum besuchen. In einigen Stadtteilen haben sich jedoch Änderungen ergeben:
- Hilsbach: Die Wahllokale der beiden Wahlbezirke (007-01 und 007-02) sind in der Verwaltungsstelle, Lampertgasse 14 eingerichtet, wie schon bei der Volksabstimmung 2011.
- Hoffenheim: Die Wahllokale der beiden Wahlbezirke (008-01 und 008-02) können nicht wie gehabt in der Mehrzweckhalle, sondern in der Turnhalle der Schule am Großen Wald, Silbergasse 22, eingerichtet werden.
- Reihen: Die Wahllokale der beiden Wahlbezirke (009-01 und 009-02) sind in der Wingertsbergschule, Vorderer Rheil 12, zu finden.
- Rohrbach: Die Wahllokale der beiden Wahlbezirke (010-01 und 010-02) sind in der Grundschule, Sudetenstraße 6, zu finden.
- Steinsfurt: Die Wahllokale der beiden Wahlbezirke (011-01 und 011-02) sind im Katholischen Pfarrzentrum, Steinsfurter Straße 56, zu finden.
Alle Wahlräume sind barrierefrei zugänglich.
Briefwahl
Wer verhindert ist, am 05./19. Februar 2012 in seinem Wahlraum zu wählen, hat die Möglichkeit, durch Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal der Stadt Sinsheim zu wählen. Hierfür wird ein Wahlschein benötigt. Die Anträge können spätestens bis Freitag, 03.02.2012, 18:00 Uhr beim Bürgerbüro gestellt werden. Besonders wichtig ist, dass die Wahlbriefe rechtzeitig, spätestens am Wahltag, 05. Februar 2012, 18:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung, Wilhelmstraße 14-18, vorliegen. Wenn Sie den Wahlbrief mit der Deutschen Post zurückschicken, werfen Sie ihn bitte spätestens am Donnerstag, 02.02.2012, in den Briefkasten, aus entfernter liegenden Orten noch früher. Danach sollten Sie den Wahlbrief direkt bei der Stadtverwaltung, Wilhelmstraße 14-18, abgeben, denn sonst ist nicht gewährleistet, dass der Brief rechtzeitig eingeht und bei der Auszählung berücksichtigt werden kann.
Wie kann der Wahlschein/Briefwahl beantragt werden?
1. Wer frühzeitig weiß, dass er Briefwahlunterlagen benötigt, kann jetzt schon schriftlich (z. B. Brief, Fax), elektronisch per E-Mail oder persönlich beim Bürgerbüro einen Antrag stellen (Stadtverwaltung Sinsheim, Bürgerbüro, Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim, Fax: 07261 404-4519, buergerbuero@sinsheim.de). Sie müssen dann Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift und ggf. die Anschrift, an die wir die Unterlagen nachsenden sollen, angeben. Eine telefonische Antragstellung oder per SMS ist nicht möglich. Die Briefwahlunterlagen können wir Ihnen jedoch erst zusenden, nachdem die Stimmzettel gedruckt sind, voraussichtlich ab 23. Januar 2012.
2. Per Post: Jeder, der zum Stand 02. Januar 2012 wahlberechtigt ist, erhält spätestens bis 15. Januar 2012 per Post die Wahlbenachrichtigung. Dort ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Dieser ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Briefumschlag an die Stadtverwaltung Sinsheim, Bürgerbüro, Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim, zu schicken. Oder senden Sie einen Brief, ein Fax oder eine Mail an das Bürgerbüro (Stadtverwaltung Sinsheim, Bürgerbüro, Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim, Fax: 07261 404-4519, buergerbuero@sinsheim.de) mit folgenden Angaben: Familienname, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum sowie ggf. die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen. Eine Beantragung per Telefon oder SMS ist leider nicht möglich.
3. Per Internet: Die Beantragung per Internet ist ab Donnerstag, 02.02.2012, 12:00 Uhr nicht mehr möglich.
3. Direkt vor Ort: Ab dem 23. Januar 2012 können im Bürgerbüro, Rathaus Wilhelmstraße 14-18, Briefwahlunterlagen auch persönlich beantragt und abgeholt werden. Wer möchte, kann die Briefwahl auch direkt dort vornehmen. Am Freitag vor der Wahl, dem 03. Februar 2012, hat das Bürgerbüro hierfür durchgehend bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wichtig: Werden Wahlunterlagen für eine andere wahlberechtigte Person beantragt, ist hierfür eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Auf der Wahlbenachrichtigung ist die Vollmacht aufgedruckt.
Wenn Sie den Antrag per Post oder persönlich stellen, können Sie gleichzeitig für die Wahl am 05. Februar 2012 und für die eventuelle Neuwahl am 19. Februar 2012 oder auch nur einzeln für eine Wahl Briefwahlanträge stellen. Wenn Sie ausschließlich für die Wahl am 05. Februar 2012 Briefwahl beantragen, erhalten Sie die Wahlbenachrichtigungskarte mit den Briefwahlunterlagen wieder zurück. Ggf. müssen Sie für die Neuwahl dann einen neuen Briefwahlantrag stellen.
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Wahlergebnis
Herr Jörg Albrecht wurde am 05.02.2012 mit 77,2 % der gültigen Stimmen zum neuen Oberbürgermeister der Stadt Sinsheim gewählt. Das genaue Wahlergebnis können Sie hier nachlesen.
Weitere Informationen zur Oberbürgermeisterwahl
Unter der Rubrik "Lebenslage - Bürgermeisterwahl" finden Sie ausführliche Informationen zu den Bereichen
- Was wird gewählt?
- Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)
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