Zensus 2011: Wissen, was morgen zählt
Die Europäische Union hat alle Mitgliedsstaaten im Jahr 2011 zur Durchführung einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, eines Zensus verpflichtet. Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Stadt oder einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten. In Deutschland ist der Stichtag der 9. Mai 2011. Die letzte Volkszählung fand in den alten Bundesländern im Jahr 1987, in den neuen Bundesländern sogar schon 1981 statt. Vieles hat sich seither verändert.
Ziele und Auswirkungen
Der Zensus dient zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl, zur Gewinnung von Grund- und Strukturdaten über die Bevölkerung und zur Erfüllung von europäischen Berichtspflichten. Die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl ist für die Kommunen und Landkreise das wichtigste Ziel des Zensus. Sie dient u. a. als Bemessungsgrundlage für den Länderfinanzausgleich, den kommunalen Finanzausgleich, Wahlkreiseinteilung etc. Man geht davon aus, dass die derzeitige Einwohnerzahl Deutschlands um ca. 1,3 Mio. Personen zu hoch ist. Das wird sich dann auch bei den Einwohnerzahlen der einzelnen Gemeinden widerspiegeln. Das Statistische Landesamt hat die Einwohnerzahl Sinsheims auf 35.489 Personen (Stand 30.06.2010) fortgeschrieben. Die Auswirkungen des Zensus 2011 hierauf kann nicht beziffert werden. Die amtlichen Einwohnerzahlen sowie die vorläufigen Ergebnisse aus der Haushaltebefragung und der Gebäude- und Wohnungszählung sollen 18 Monate nach dem Stichtag (09.11.2012) veröffentlicht werden. Die endgültigen und detaillierten Zensusergebnisse sollen 24 Monate nach dem Zensusstichtag (09.05.2013) zur Verfügung stehen.
Das neue Verfahren - weniger Belastung für die Bürger
Der Zensus 2011 wird in der Bundesrepublik Deutschland erstmals registergestützt durchgeführt. Im Gegensatz zur Volkszählung 1987 werden hierbei die meisten Daten aus vorhandenen Registerdaten gewonnen. Eine direkte Befragung der Bevölkerung findet nur noch stichprobenartig statt. In Sinsheim sind daher nur 4.167 Personen zu befragen. Nach der stichprobenartigen Befragung werden die Daten aus den verschiedenen Registern (z.B. dem Melderegister, dem Register der Bundesagentur für Arbeit etc. ) und den primärstatistischen Erhebungen mit einem statistischen Verfahren – der so genannten Haushaltegenerierung – zusammengeführt. Am Ende der Erhebung und Aufbereitung liegen Zensusdaten zu Personen, Haushalten, Wohnungen und Gebäuden vor.
Haushaltebefragung: Was wird gefragt... ("der grüne Fragebogen")
Alle Fragen sind gesetzlich vorgegeben. Bei der Haushaltebefragung geht es um Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergund, Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft (bspw. römisch-katholische Kirche, evangelische Kirche, jüdische Gemeinden), Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie Berufstätigkeit (unter anderem die Branche, in der man tätig ist, sowie Angaben zum Beruf). Diese Fragen müssen beantwortet werden. Die Angabe zum Glaubensbekenntnis (bspw. Christentum, Judentum oder Islam) ist freiwillig. Nach dem Einkommen der Menschen wird nicht gefragt.
...wer, wann und wie wird befragt?
In Baden-Württemberg werden etwas mehr als 1,1 Mio. Menschen befragt, in Sinsheim 4.167 Personen. Nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren wurden Anschriften ausgewählt, an denen alle dort lebenden Haushalte befragt werden. Dadurch wird die Repräsentativität der Ergebnisse gewährleistet. Die Erhebungsbeauftragten werfen ab Anfang Mai 2011 eine Terminankündigungskarte gemeinsam mit Informationen zur Erhebung (Anschreiben, Flyer, Rechtsgrundlagen) in den Briefkasten der zu befragenden Personen ein. Beim angekündigten Termin stellen sich die Interviewerinnen und Interviewer zunächst vor und weisen sich unaufgefordert mit ihrem Interviewerausweis und dem Personalausweis aus. Sie sind angewiesen, die Wohnung der zu befragenden Haushalte nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung zu betreten. Die Interviewerinnen und Interviewer bitten zunächst um Benennung der in der Wohnung lebenden Personen und tragen Namen, Vornamen, Geschlecht und Geburtsdatum in die Erhebungsliste ein. Daran schließt sich dann das Interview an. Sollte das Angebot eines Interviews seitens des Haushalts nicht gewünscht werden, wird der Fragebogen zur Selbstausfüllung übergeben. Dieser muss dann ausgefüllt an die Erhebungsstelle übermittelt oder dort abgegeben werden. Da die Auskünfte kostenfrei zu erteilen sind, müssen die Auskunftspflichtigen beim Versand den Rückumschlag mit 1,45 € frankieren. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Angaben bequem und kostengünstig, mit wenig Aufwand zu jeder Tageszeit über eine gesicherte Internetverbindung zu senden.. Hierzu werden die Fragebogennummer und der Aktivierungscode benötigt, die auf dem Fragebogen angegeben sind.
Sollte der Haushalt beim ersten Termin nicht anwesend sein, kommt eine Zweitankündigungskarte zum Einsatz. Ist auch beim zweiten Termin niemand anzutreffen, übergibt die Interviewerin bzw. der Interviewer die weitere Befragung der Erhebungsstelle. Die Erhebungsbeauftragten haben die Befragung in den 12 Wochen nach dem Stichtag, also bis Ende Juli 2011, abzuschließen.
Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sind die Angaben der Melderegister über die Bewohnerinnen und Bewohner in diesen Einrichtungen oft ungenau. Deshalb wird beim Zensus 2011 in diesen Bereichen eine Vollerhebung durchgeführt. Das entsprechende Erhebungsprogramm beschränkt sich dabei auf wenige Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder auch Informationen darüber, ob die Anschrift die Hauptwohnung ist. In der Regel geben die Bewohnerinnen und Bewohner mündlich gegenüber einer Interviewerin oder einem Interviewer die benötigten Auskünfte. Alternativ können die Angaben wie bei der Haushaltebefragung auch online oder postalisch übermittelt werden. Einige dieser Einrichtungen wurden im Rahmen der Haushaltebefragung ausgewählt und müssen damit auch die dort vorgesehenen Fragen beantworten.
Für sensible Gemeinschaftsunterkünfte wie Behindertenwohnheime oder Notunterkünfte für Obdachlose ist ein besonderes Erhebungsverfahren vorgesehen. Dort werden die Bewohnerinnen und Bewohner über den Zensus zwar informiert, befragt wird aber die Einrichtungsleitung.
Gebäude- und Wohnungszählung: Wie wird gefragt? ("der orangefarbene Fragebogen")
Rund 3 Mio. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Wohnungenerhalten bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) ab Anfang Mai 2011 mit der Post einen Brief vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg. Die kommunalen Erhebungsstellen sind hier nicht eingebunden, d.h. bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Statistische Landesamt unter 0800-0001489. Es wird gebeten, den Fragebogen innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt zurück zu senden. Da die Auskünfte kostenfrei zu erteilen sind, müssen die Auskunftspflichtigen den Rückumschlag mit 1,45 € frankieren. Selbstverständlich gibt es auch hier die Möglichkeit, Porto zu sparen und die Fragen bequem, zu jeder Tageszeit und kostengünstig online über eine sichere Internetverbindung zu beantworten. In der Rubrik online, auf der ersten Seite des Fragebogens, sind die Fragebogennummer und der Aktivierungscode aufgedruckt, die dafür benötigt werden.
...was wird gefragt?
Bei den Angaben zum Gebäude geht es um Fragen nach der Art des Gebäudes (handelt es sich um ein Wohngebäude oder ein Geschäftshaus mit einer Wohnung?), der Zahl der Wohnungen, dem Gebäudetyp (bspw. freistehendes Haus oder Doppelhaus), dem Jahr der Fertigstellung des Gebäudes, den Eigentumsverhältnissen (bspw. Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, Privatperson, kommunales Wohnungsbaunternehmen) und der Heizungsart (bspw. Fernheizung oder Blockheizung). Bei den Fragen zur Wohnung geht es um die Wohnungsnutzung, d.h. ob die Wohnung vermietet oder vom Eigentümer bewohnt ist. Weitere Fragen beziehen sich auf die Fläche, die Zahl der Räume, die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, die Eigentumsverhältnisse (ist der Eigentümer eine Privatperson, ein privatwirtschaftliches oder einer öffentliches Unternehmen oder eine Wohnungsgenossenschaft). Die Fragen sind gesetzlich vorgegeben und müssen beantwortet werden. Nach der Höhe der Miete wird nicht gefragt.
Datenschutz garantiert ?
Die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Einzelangaben werden strikt geheimgehalten, ausschließlich für statistische Zwecke genutzt und nur anonymisiert ausgewertet. Alle an der Durchführung des Zensus 2011 beteiligten Personen in den Erhebungsstellen, im Statistischen Landesamt und die Erhebungsbeauftragten sind auf die Einhaltung des Statistikgeheimnisses und den Datenschutz besonders verpflichtet. Informationen fließen beim Zensus 2011 nur in eine Richtung, aus den Verwaltungsregistern oder den Befragungen hin zur amtlichen Statistik. Es gilt das Rückspielverbot, das besagt, dass Einzelangaben nicht an Behörden weitergegeben werden dürfen, weder an das Einwohnermeldeamt, noch an das Finanzamt noch an die Polizei.
Die Erhebungsstellen
Das Ausführungsgesetz für den Zensus 2011 sieht die Einrichtung örtlicher Erhebungsstellen in allen Gemeinden mit mindestens 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und bei den Landkreisen vor. Die Stadt Sinsheim hat seit Anfang November 2010 eine Erhebungsstelle eingerichtet. Die Erhebungsstellen haben insbesondere folgende Aufgaben: Gewinnung, Bestellung, Schulung und Abrechnung der Erhebungsbeauftragten, Organisation und Durchführung der Haushaltebefragung sowie der Sonderbereiche.
Die Schulungen der Interviewer für die Haushaltebefragung wurden durchgeführt
In Sinsheim wurden in den insgesamt vier Schulungen ca. 50 Personen, meist aus dem öffentlichen Dienst, Rentner, Schüler und Studenten, auf Ihre Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte vorbereitet. Rechtliche Grundlagen, die Bedeutung des Datenschutzes beim Zensus 2011, die Befragung der Auskunftspflichtigen, das Ausfüllen der Erhebungsunterlagen und Beantwortung offener Fragen der Erhebungsbeauftragten waren unter anderem Thema dieser Schulungen. Ein Erhebungsbeauftragter, der sich immer mit seinem Erhebungsbeauftragtenausweis ausweisen kann, befragt dann ab 10. Mai 2011 jeweils ca. 100 Personen. Am Ende der Schulung wurden alle Beteiligten schriftlich auf die Geheimhaltungspflicht und Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Befragungen sind abgeschlossen
Pünktlich am letzten Tag des Erhebungszeitraums haben die letzten Interviewer die Befragungsunterlagen in der Erhebungsstelle abgegeben. 49 Interviewer, die von der Erhebungsstelle Sinsheim auf den Datenschutz und die Geheimhaltung verpflichtet wurden, waren für die Volkszählung unterwegs. Insgesamt wurden ca. 4.200 Personen im Rahmen der Haushaltebefragung befragt und ca. 900 Personen in den Sonderbereichen (z.B. Altenpflegeheime). Die Interviewer wurden fast überall freundlich und nett begrüßt. Bedenken zur Befragung konnten durch eine kurze Erklärung aus dem Weg geräumt werden. Viele Befragte waren überrascht, wie kurz die Befragung war. Die Erhebungsstelle Sinsheim bedankt sich bei allen Befragten und Interviewern herzlich für ihre Unterstützung.
Die meisten der Fragebögen (ca. 86 Prozent) haben Befragte und Erhebungsbeauftragte gemeinsam ausgefüllt, nur wenige haben ihren Bögen per Post (ca. 10 Prozent) oder online (ca. 4 Prozent) abgeschickt. Die Fragebögen werden nun vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg zur Auswertung abgeholt. Die ersten Ergebnisse sollen im November 2012 vorliegen.
Die Mahnung derjenigen, die ihrer Auskunftspflicht bisher noch nicht nachkamen, ist nun der nächste Arbeitsschritt der Erhebungsstelle. Die Erhebungsstelle erinnert hiermit nochmals alle Auskunftspflichtigen an ihre gesetzliche Auskunftspflicht und bittet, die Fragebögen schnellstmöglich der Erhebungsstelle Sinsheim zuzusenden oder online auszufüllen. Hartnäckigen Verweigerern droht ansonsten ein sog. Heranziehungsbescheid und ein Zwangsgeld von mindestens 300 €. Das Zwangsgeld kann, bis die Auskunft erteilt wird, auch mehrfach festgesetzt und vollstreckt werden.
Parallel führt das Statistische Landesamt außerdem eine sog. Wiederholungsbefragung mit eigenen Erhebungsbeauftragten zur Qualitätssicherung durch. Befragt werden ausschließlich Personen, die bei der Haushaltsstichprobe schon einmal dabei waren. Fünf Prozent dieser Haushalte werden nach einem statistisch-mathematischen Zufallsverfahren noch einmal für die Wiederholungsbefragung ausgewählt.
Ergänzungsbefragung im November
Das Statistische Bundesamt hat nochmals eine Stichprobe zu der Haushaltsstichprobe gezogen. Diese Ergänzungsbefragung betrifft nur sehr wenige Anschriften in Baden-Württemberg. Für Sinsheim wurden nochmals 2 Adressen gezogen. Diese werden im November von einem unserer Erhebungsbeauftragten befragt. Die Bewohner der 2 Anschriften erhalten vorher wie bereits bei der ersten Befragung eine Terminankündigungskarte.
Kontakt:
Anja Metzinger
Erhebungsstellenleitung
Jessica Fischer
Stellv. Erhebungsstellenleitung
Erhebungsstelle Sinsheim
Wilhelmstr. 14-18
74889 Sinsheim
Tel: 07261 404-700
E-Mail: zensus@sinsheim.de
Öffnungszeiten:
Nach Vereinbarung

