Hallen- und Wellnessbad Sinsheim - häufig gestellte Fragen
Im Rahmen des Bürgertelefons - aber auch im Zusammenhang mit den zahlreichen anderweitigen Gesprächen in den vergangenen Tagen und Wochen - wurden umfangreiche Fragen an die Stadt zum projektierten kommunalen Hallen- und Sportbad und dem privaten Wellness- und Gesundheitsbad herangetragen. Aus den Inhalten dieser Fragen wird deutlich, dass teilweise immer noch ein erhebliches Informationsdefizit besteht. An dieser Stelle wollen wir die häufig gestellten Fragen aufgreifen und beantworten.
Fragen:
1. Wann wird die Stadt Eigentümerin des Hallenbades?
2. Wie werden die Öffnungszeiten des Hallenbades sein?
3. Werden im Hallenbad die Anforderungen für Schulschwimmbäder erfüllt?
4. Wann kann das Hallen- und Sportbad für Schulen und Vereine genutzt werden?
5. Welche Schulen können den Shuttle-Bus in Anspruch nehmen?
6. Haben Kinder und Jugendliche uneingeschränkt Zutritt zum Hallen- und Sportbad?
9. Welche Einrichtungen wird das Hallen- und Sportbad besitzen?
10. Welche Einrichtungen wird das Wellness- und Gesundheitsbad besitzen?
11. Wie hoch werden die Eintrittspreise für das Hallen- und Sportbadbad sein?
12. Wie hoch sind die erwarteten Eintrittspreise des Wellness- und Gesundheitsbades? Welche Rabatte soll es geben?
13. Wird das Hallen- und Wellnessbad mit dem Stadtbus erreichbar sein?
14. Werden seitens der Unternehmensgruppe Wund sämtliche erforderlichen Parkplätze neu errichtet?
15. Werden Parkgebühren am Hallen- und Wellnessbad erhoben?
16. Wie viele Arbeitsplätze entstehen im Zusammenhang mit dem Hallen- und Wellnessbad in Sinsheim?
17. Was ist im Hinblick auf die derzeitigen Beschäftigten der Sinsheimer Bäder geregelt?
20. Welches jährliche Defizit verursachen die vorhandenen Hallenbäder derzeit?
23. Welche jährlichen Kosten verursacht ein neu errichtetes, zentral gelegenes Hallenbad?
25. Wie hoch wird der Wert des Hallenbades beim Projekt Hallen- und Wellnessbad sein?
29. Muss davon ausgegangen werden, dass die umliegenden Bäder erhebliche Besucher verlieren?
Antworten:
1. Wann wird die Stadt Eigentümerin des Hallenbades?
In unmittelbarer Nähe zum Stadion soll von der im Bäderbereich sehr erfahrenen und erfolgreichen Unternehmensgruppe Wund ein kommunales Hallen- und Sportbad und - optisch als Einheit - daneben ein privates Wellness- und Gesundheitsbad errichtet werden.
Die Stadt wird von Anfang an Eigentümerin des Hallen- und Sportbades sein, da dieses auf einem Grundstück der Stadt errichtet wird. Dabei wird das Hallen- und Sportbad als völlig autarke Einheit errichtet. D.h., es besitzt sämtliche technische Einrichtungen, Eingangs- und Umkleidebereiche, Erschließungsanlagen, zugeordnete Parkplätze etc., um auch völlig unabhängig vom Wellness- und Gesundheitsbad betrieben werden zu können.
2. Wie werden die Öffnungszeiten des Hallenbades sein?
Das kommunale Hallen- und Sportbad wird an 7 Tagen pro Woche, 360 Tagen im Jahr mindestens 12 Stunden pro Tag geöffnet sein. Dies entspricht einer Mindestöffnungszeit von 84 Stunden pro Woche bzw. 4.320 Stunden pro Jahr. Da sich die Öffnungszeiten an denen des Wellness- und Gesundheitsbades orientieren werden, wird das Hallen- und Sportbad sogar noch deutlich länger geöffnet sein.
Zum Vergleich:
Das Hallenbad in Sinsheim hat aktuell an 6 Tagen pro Woche (montags wegen Generalreinigung geschlossen), 66 Stunden pro Woche, ca. 8 Monate im Jahr (Mitte September bis Mitte Mai) geöffnet. Dies entspricht einer jährlichen Öffnungszeit in Höhe von ca. 2.250 Stunden. Das im Zusammenhang mit dem Wellness- und Gesundheitsbad konzipierte kommunale Hallen- und Sportbad wird somit etwa doppelt so lange für die Bevölkerung geöffnet sein als unser derzeitiges Hallenbad.
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3. Werden im Hallenbad die Anforderungen für Schulschwimmbäder erfüllt?
Ja! Sämtliche Anforderungen an ein Schul- und Wettkampfschwimmbad werden erfüllt. Neben dem wettkampftauglichen 25-Meter Becken (nach KOK-Richtlinie / 6 Bahnen, 16,66 m x 25 m) mit Startblocks, 1 m Sprungbrett und 3 m Sprungturm (einschl. entsprechender Wassertiefe) besteht das Hallen- und Sportbad noch aus einem akustisch abgetrennten Lehrschwimmbecken (10 m x 12,5 m). Die Umkleide- und Duschbereiche werden deutlich größer als vorgeschrieben ausgeführt, um es z.B. Begleitpersonen zu erleichtern, im Bedarfsfall die jüngsten Schülerinnen und Schüler beim Umziehen / Duschen zu unterstützen. Darüber hinaus wird im Bereich des Hallen- und Sportbades noch ein Bereich für Kleinstkinder vorhanden sein.
4. Wann kann das Hallen- und Sportbad für Schulen und Vereine genutzt werden?
Das konzipierte Hallen- und Sportbad wird – im Gegensatz zum derzeitigen Hallenbad in Sinsheim – ganzjährig geöffnet sein. Damit steht auch den Schulen und Vereinen ganzjährig eine Unterrichts- und Trainingsstätte zur Verfügung. Ohne weitere Kosten stehen der Stadt dabei folgende Nutzungszeiten zur Verfügung:
Schulen:
Den Schulen steht montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr das – akustisch und räumlich abgetrennte – Lehrschwimmbecken zur Alleinnutzung und 4 der 6 Bahnen des 25-Meter-Schwimmerbeckens zur Verfügung. Damit können parallel bis zu 3 Schulklassen von der 1. bis zur 9. Stunde Schwimmen. Die Entwicklung in Richtung Ganztagsschule wurde somit bereits berücksichtigt.
Vereine:
Die Stadt Sinsheim erhält für ihre Wassersport treibenden Vereine montags, dienstags und donnerstags von 16:30 Uhr bis 21:00 Uhr Nutzungszeiten für das Lehrschwimmbecken und für 3 der 6 Bahnen des 25-Meter-Beckens. Darüber hinaus steht das Hallen- und Sportbad der Stadt Sinsheim für Wettkämpfe oder sportliche Sonderveranstaltungen jährlich an bis zu 6 Tagen zur Verfügung.
In der übrigen Zeit besteht die Möglichkeit, in Abstimmung mit der Unternehmensgruppe Wund weitere Nutzungszeiten für Vereine o.a. gegen Entgelt anzumieten.
5. Welche Schulen können den Shuttle-Bus in Anspruch nehmen?
Den Shuttle-Bus können alle Sinsheimer Schulen in Anspruch nehmen – sowohl die Schulen der Kernstadt als auch die der Stadtteile. Bei dem Shuttle-Bus wird es sich – bei entsprechendem Bedarf - um einen Bus mit mindestens 50 Plätzen handeln, welcher in der Zeit von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr zwischen dem Hallen- und Sportbad und den einzelnen Schulen pendelt.
Dabei kommen keine Kosten auf die Schulen zu. Weder die Kosten für den Shuttle-Bus noch die Kosten für den Eintritt ins Hallen- und Sportbad werden dem Schuletat belastet, sondern sind Bestandteil des Gesamtangebots. Insofern sparen diejenigen Schulen, welche bereits heute mit dem Bus zu einen Bad fahren müssen, gegenüber dem Status quo Geld.
6. Haben Kinder und Jugendliche uneingeschränkt Zutritt zum Hallen- und Sportbad?
Ja! Das Hallen- und Sportbad wird ein „ganz normales kommunales Hallenbad“ sein, mindestens 12 Stunden täglich geöffnet an 7 Tagen pro Woche, 360 Tage im Jahr. Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden in dieser Zeit uneingeschränkt Zutritt haben. Aus Sicherheitsgründen dürfen allerdings Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten das Hallen- und Sportbad besuchen.
7. Haben Kinder und Jugendliche Zutritt zu dem – neben dem kommunalen Hallen- und Sportbad geplanten – Wellness- und Gesundheitsbad?
Ja! Dabei gibt es aber zeitliche Einschränkungen. Kinder unter 5 Jahren – in Begleitung eines Erziehungsberechtigten – und Jugendliche ab 16 Jahren haben jederzeit uneingeschränkten Zutritt zum Wellnessbad.
Familien erobern das Wellnessbad jede Woche am FamilienSamstag von 9 bis 18 Uhr. In dieser Zeit gibt es keine Altersbeschränkungen. Im Gegenteil: Das begleitende Programm wird speziell auf die ganze Familie ausgerichtet. Am FamilienSamstag gibt es dazu noch attraktive Eintrittspreise für Familien.
Außerhalb des FamilienSamstags genießen die Gäste absolute Ruhe und Entspannung bei entsprechendem, zielgruppenorientiertem Begleitprogramm wie z.B. der Wassergymnastik.
Im Hallen- und Sportbad gibt es keinerlei Zutrittsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche. In diesem – wesentlich kostengünstigeren – kommunalen Teil des Bäderangebots finden Kinder und Jugendliche die für diese Altersgruppe entsprechend interessanten Einrichtungen: Kleinstkinderbereich, Lehrschwimmbecken und 25-Meter-Schwimmerbecken mit 1 m Sprungbrett und 3 m Sprungturm. Hier kann jeden Tag nach Herzenslust getobt oder mit Mama und Papa Schwimmen geübt werden.
8. Wird das Hallen- und Sportbad und das Wellness- und Gesundheitsbad behindertengerecht ausgeführt und haben Menschen mit Behinderung jederzeit uneingeschränkten Zutritt?
Ja! Sowohl das kommunale Hallen- und Sportbad wie auch das Wellness- und Gesundheitsbad werden durchgängig behindertengerecht ausgeführt. Hierzu werden z. B. Behindertenparkplätze in unmittelbarer Nähe zum Eingang geschaffen, entsprechende Umkleidekabinen erstellt, der Duschbereich entsprechend gestaltet und mittels Rampen und Aufzügen die Barrierefreiheit innerhalb der gesamten Anlage hergestellt. Selbstverständlich sind auch Hebevorrichtungen vorhanden, um gehbehinderte und an den Rollstuhl gebundene Menschen ins Wasser heben zu können. Gerade Menschen mit Behinderungen sollen in diesem Bad die Möglichkeit haben, das wohltuende „Erlebnis Wasser“ und – im Wellnessbad – die heilende Kraft der Spezialwässer genießen zu können.
Darüber hinaus wurde aber auch an die Menschen gedacht, welche in ihrer Mobilität leicht eingeschränkt sind. So wird es beispielsweise im Hallenbad eine Treppe ins 25-Meter-Schwimmerbecken geben, da eine Treppe wesentlich leichter begangen werden kann als die unserem Hallenbad derzeit vorhandenen Leitern.
Zutrittsbeschränkungen für Menschen mit Behinderung wird es selbstverständlich weder im Hallen- noch im Wellnessbad geben.
9. Welche Einrichtungen wird das Hallen- und Sportbad besitzen?
Das Hallen- und Sportbad soll insbesondere dazu dienen, den Schulen und Vereinen langfristig gesichert das „Schwimmen“ zu ermöglichen. Darüber hinaus soll es den Bürgerinnen und Bürgern aus Sinsheim (Erwachsene, Jugendliche, Kinder jeden Alters) als Sport- und Freizeitstätte dienen. Hierfür wird es - vollständig autark und unabhängig vom Wellness- und Gesundheitsbad nutzbar - im Wesentlichen folgende Einrichtungen/Bereiche besitzen:
- Wettkampftaugliches 25-Meter-Schwimmerbecken mit 6 Bahnen (16,66 m x 25 m) entsprechend der neuesten KOK-Richtlinien („Richtlinie für den Bäderbau“)
Ausstattung: Bereich mit 3 m Sprungturm und 1 m Sprungbrett, Startblöcke, Schwimmleinen, seitliche Treppe ins Becken, zu öffnendes Glasdach (zur Verbesserung der Luftqualität und als „natürliche Heizungs-/ Lüftungs-/ Klimaanlage“), div. Befestigungsmöglichkeiten (z.B. für Wasserballtore, Start/-Wendeleinen, etc), Beschallungsanlage, Trainingsuhr, etc. - Lehrschwimmbecken (10 m x 12,5 m), optisch und akustisch vom Schwimmerbecken abgetrennt
- Kleinstkinderbereich mit ca. 35 m² Wasserfläche und 2 Attraktionen
- Umkleide- und Duschräume
- Nebenräume (z.B. für Badeaufsicht, Lager für Schul- und Vereinsgerätschaften, Sanitätsraum, Besprechungs- und Lehrraum etc.)
Im Hallen- und Sportbad wird eine Bar/Theke eingerichtet, an welcher von den Hallen- und Sportbadbesuchern Erfrischungen (Getränke, Imbiss) erworben werden können.
Die Gesamtwasserfläche wird ca. 575 m² betragen. Derzeit liegt die Summe der Wasserflächen des Hallenbades und der Lehrschwimmbecken in Steinsfurt und an der Theodor-Heuss-Schule bei ca. 501 m². Damit wird sich die Wasserfläche - bei Schließung dieser drei Einrichtungen - gegenüber dem Status quo um ca. 15% erhöhen.
10. Welche Einrichtungen wird das Wellness- und Gesundheitsbad besitzen?
Das Wellness- und Gesundheitsbad wird als „Wohlfühloase“ ausgelegt, welche zum Verweilen über viele Stunden einlädt. Hierzu sollen insbesondere folgende Einrichtungen/Bereiche geschaffen werden:
- Großes Becken (Wasserfläche ca. 900 m²) mit Außenbereich mit div. Einrichtungen/Einbauten (Sprudelliegen, Massagedüsen, Innen- und Außen-Wasserbar u.a.), Wassertemperatur 34 °C
- Großes zu öffnendes Glasdach - Das Bad wird fast vollständig aus Glas gebaut. Dies lässt die Gäste die Einrichtungen in einer Lichtfülle und wie an der freien Luft erleben. Durch das Öffnen des Daches wird es darüber hinaus möglich, dass das Bad - im Vergleich zu anderen Bädern - nur einen Bruchteil der Energie z.B. für Lüftungsanlagen benötigt. Das Gebäude wirkt insgesamt als Solarwärme-Kollektor. Dies sichert nicht nur den Komfort für die Gäste, sondern bewirkt darüber hinaus eine enorme ökonomische und ökologische Aufwertung.
- Großzügiger Bereich mit Liegen in üppiger tropischer Landschaft unter echten Palmen
- Umfangreiches, abgetrenntes Saunaangebot (finnische Saunen, Biosaunen Dampfsaunen, Erlebnisduschen, großer Ruhebereich, Bar)
- Restaurant mit regionalen Spezialitäten
- Direkter Zugang zum Kleinstkinderbereich und zum Hallen- und Sportbad der Stadt Sinsheim (Besucher des Wellness- und Gesundheitsbades können ohne Aufpreis die Einrichtungen des Hallen- und Sportbades nutzen)
Zielgruppenorientiert wird ein Begleitprogramm angeboten. Im Bereich des großen Beckens findet z.B. regelmäßig Wassergymnastik für jedermann, d.h. ohne zusätzliches Eintrittsentgelt, statt.
Als besondere Attraktion und weiteres Alleinstellungsmerkmal gegenüber den Angeboten der näheren und weiteren Umgebung wird es unterschiedliche Becken mit Spezialwässern geben, wie z.B.:
- Calcium-Becken
Regelmäßiges Baden in calciumhaltigem Wasser
o dient der wirksamen Vorbeugung gegen Osteoporose,
o regt den Stoffwechsel an,
o wirkt gegen Muskelkrämpfe und
o Taubheitsgefühle - Selen-Becken, Jod-Becken, Schwefel-Becken, Totes-Meer-Becken
Diese Wässer wirken positiv bei
o der Regeneration des Bewegungsapparates,
o der Linderung degenerativer Gelenkerkrankungen (sowie zur Nachbehandlung von Gelenkoperationen),
o der Linderung bei Hautleiden sowie bei
o Durchblutungsstörungen und rheumatischen Beschwerden - Aminosäure-Becken, Folsäure-Becken, Vitamin-C- und Vitamin-E-Becken
Diese Wirkstoffe sind insbesondere bedeutsam für
o den Zellaufbau,
o die Zellregeneration und
o den Stoffwechsel
Gerade diese Becken mit den wertvollen Wässern werden auch und gerade für die Bürgerinnen und Bürger aus Sinsheim ein in dieser Form bisher nicht vorhandenes Angebot im Bereich der Gesundheitsvorsorge und Gesunderhaltung sowie der Linderung bestehender Leiden darstellen - unmittelbar vor der Haustüre und damit ohne weite Anfahrtswege.
11. Wie hoch werden die Eintrittspreise für das Hallen- und Sportbadbad sein?
Folgende Eintrittspreise werden für den Bereich des Hallen- und Sportbades erhoben:
Erwachsene: 3,- €
Ermäßigte: 2,- € (Kinder, Jugendliche, Rentner, Behinderte etc.)
Dieser Eintrittspreis für das – insbesondere zum „Schwimmen“ vorgesehene – Hallen- und Sportbad gilt für 3 Stunden.
Zukünftige Preiserhöhungen sind nur entsprechend des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamtes zulässig.
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12. Wie hoch sind die erwarteten Eintrittspreise des Wellness- und Gesundheitsbadesbades? Welche Rabatte soll es geben?
Die Tarifstruktur für das Wellness- und Gesundheitsbad steht noch nicht endgültig fest. Die Eintrittspreise werden sich aber an den umliegenden Bädern orientieren. Dabei wird es auch verschiedene Abstufungen wie z.B. Frühschwimmertarif, Feierabendtarif, Stundenkarten, Tageskarten u.a. geben.
Fester Bestandteil der Tarifstruktur des Wellness- und Gesundheitsbades werden folgende Rabatt-/Sonderregelungen sein:
- Sinsheimer Bürgerinnen und Bürger erhalten 20 % Rabatt. (Ursprünglich war nur ein Rabatt von 1 € an Werktagen für Rentner vorgesehen. Dieses Spezialangebot für Sinsheim wurde während der Verhandlungen weiter verbessert.)
- FamilienSamstag: An Samstagen haben Kinder und Jugendliche ohne Altersbegrenzung in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 18:00 Uhr Zutritt zum Wellness- und Gesundheitsbad. Zur finanziellen Entlastung von Familien wird für diese ein Pauschaltarif (2 Erwachsene einschl. aller Kinder/Jugendlichen) angeboten
- Mütter / Väter von Kleinkindern (unter 5 Jahre) bezahlen im Wellness- und Gesundheitsbad den Eintritt des Hallen- und Sportbades (3,- € / 3 Stunden)
13. Wird das Hallen- und Wellnessbad mit dem Stadtbus erreichbar sein?
Bereits mit Planung des Industriegebiets Sinsheim Süd und der dabei natürlich angestrebten Ansiedlung von Arbeitsplätzen in diesem Bereich war vorgesehen, eine Stadtbuslinie in das Gebiet zu führen.
Mit der Entscheidung, ein Hallen- und Wellnessbad in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadion errichten zu lassen, wurde diese Entscheidung natürlich nochmals verstärkt. Es ist deshalb selbstverständlich vorgesehen, eine Stadtbuslinie zum Hallen- und Wellnessbad zu führen. Damit wird das Hallen- und Wellnessbad auch mit dem Stadtbus gut erreichbar sein.
Ebenso ist beispielsweise auch vorgesehen, die Erreichbarkeit mit dem Fahrrad zu realisieren.
14. Werden seitens der Unternehmensgruppe Wund sämtliche erforderlichen Parkplätze neu errichtet?
Nein! Nur ein Teil der erforderlichen Stellplätze werden neu errichtet. Dadurch wird z.B. gesichert, dass auch parallel zu Veranstaltungen im Stadion das Hallen- und Wellnessbad betrieben und besucht werden kann. Ebenso wird dadurch gewährleistet, dass die erforderlichen Parkplätze für das städtische Hallen- und Sportbad vorhanden sind, damit es auch in dieser Hinsicht als vollständig autarke Einheit ohne Abhängigkeiten gegenüber Dritten betrieben werden könnte.
Ein erheblicher Teil der Stellplätze wird bei den Stadtwerken Sinsheim angepachtet. Dabei handelt es sich um 300 Stellplätze im südlichen Teil des bereits bestehenden, unmittelbar an das vorgesehene Gelände des Hallen- und Wellnessbades angrenzenden Parkplatzes „P 11“. Das Pachtentgelt beträgt (bei jährlich über 550.000 Besuchern im Hallen- und Wellnessbad) 300.000,- € (netto) pro Jahr. Dieser Betrag wird entsprechend dem Verbraucherpreisindex angepasst.
Neben dem willkommenen Zufluss finanzieller Mittel wird dadurch die bereits vorhandene Infrastruktur wesentlich besser genutzt und der Flächenverbrauch deutlich reduziert.
15. Werden Parkgebühren am Hallen- und Wellnessbad erhoben?
Nein! Sowohl die Besucher des Hallen- und Sportbades als auch die des Wellness- und Gesundheitsbades können kostenlos parken. Das Pachtentgelt, welches den Stadtwerken für die Nutzung der Stellplätze des Parkplatzes „P 11“ zufließt, wird vom Betreiber des Hallen- und Wellnessbades bezahlt.
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16. Wie viele Arbeitsplätze entstehen im Zusammenhang mit dem Hallen- und Wellnessbad in Sinsheim?
Betrieb des Hallen- und Wellnessbades:
Bereits bei Eröffnung des Bäderprojekts werden ca. 180 neue Stellen entstehen. Bei diesen Stellen handelt es sich um „rechnerische Vollzeitstellen“. Tatsächlich werden aber wesentlich mehr Personen eine neue Anstellung finden, da erfahrungsgemäß seitens der Bewerberinnen und Bewerber in erheblichem Umfang Teilzeitanstellungen gewünscht werden. Wie viele Personen letztlich durch das neue Bad eine Beschäftigung in Sinsheim finden werden, kann deshalb im Vorfeld nicht genau gesagt werden.
Diese „180 rechnerischen Vollzeitstellen“ werden nicht alle unmittelbar bei der Bädergesellschaft entstehen. Bereiche wie Reinigung und Restaurant/Barbetrieb werden an spezialisierte Unternehmen vergeben. Für diese Stellen ist das Hallen- und Wellnessbad lediglich der „Auslöser“ und indirekter Auftraggeber.
Wurde in bisherigen Veröffentlichungen von „zu Beginn 180 Arbeitsplätzen“ gesprochen, bezieht sich dies darauf, dass sich die Wund-Gruppe die Option für eine Erweiterung des Angebots (ohne finanzielle Beteiligung der Stadt) gesichert hat. Mit der Erweiterung des Angebots werden über die bereits zu Beginn entstehenden 180 neuen Arbeitsplätze hinaus weitere Arbeitsplätze in Sinsheim entstehen.
Bauliche und technische Unterhaltung / Instandsetzung:
Ein Hallen- und Wellnessbad ist eine sehr unterhaltungs- und instandsetzungsaufwändige Einrichtung. Durch den ständigen Unterhaltungs- und Erneuerungsbedarf des Gebäudes und seiner technischen Einrichtungen wird – neben den o.g. 180 Arbeitsplätzen – eine erhebliche Anzahl von Arbeitsplätzen bei Firmen in Sinsheim und Umgebung geschaffen bzw. gesichert.
Bauphase:
Nicht vergessen werden darf, dass bereits während der Bauzeit Arbeitsplätze gesichert werden. Die Unternehmensgruppe Wund hat ganz bewusst das – so auch in den Vertragsentwürfen mit der Stadt Sinsheim festgehaltene – Ziel, dass sämtli-che Bauleistungen (mit Ausnahme einiger Spezialaufträge) durch Firmen aus der Region ausgeführt werden. Dieses Ziel wurde in den bisherigen Projekten auch er-reicht. Neben einer starken Identifikation der Firmen und deren Arbeitnehmern mit dem Projekt und der damit einhergehenden qualitativ hochwertigen Arbeitsausführung werden dadurch mindestens 150 Arbeitsplätze bei Unternehmen aus der Region gesichert.
17. Was ist im Hinblick auf die derzeitigen Beschäftigten der Sinsheimer Bäder geregelt?
In der Betriebspause des Freibades – also nach der „Einwinterung“ und bis zur „Auswinterung“ des Freibades – wird das Bäder-Fachpersonal der Stadt Sinsheim im Hallen- und Wellnessbad eingesetzt. Dabei werden die betroffenen Personen städtische Beschäftigte bleiben und z.B. auch ihr Gehalt weiterhin von der Stadt Sinsheim beziehen. Lediglich der Arbeitsort wird wechseln.
Da die städtischen Beschäftigten in diesem Zeitraum Leistungen für die Betriebsgesellschaft des Hallen- und Wellnessbades erbringen, erhält die Stadt die Personalkosten von der Betriebsgesellschaft ersetzt.
Die Reinigungskräfte werden während der Betriebspause des Freibades in anderen städtischen Einrichtungen eingesetzt.
18. Sind durch den Bau des Hallen- und Wellnessbades im Bereich der Wasserversorgung und/oder Abwasserbeseitigung Zusatzinvestitionen erforderlich und kommen dadurch Mehrkosten auf die Stadt bzw. Ihre Bürgerinnen und Bürger zu?
Nein! Sowohl die vorhandenen Einrichtungen der Wasserversorgung wie auch die der Abwasserbeseitigung (einschl. Kläranlage) reichen völlig aus, um den Betrieb des Hallen- und Sportbades sowie des Wellness- und Gesundheitsbades zu gewährleisten. Es sind keine Zusatzinvestitionen erforderlich. Damit entstehen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Stadt auch keine zusätzlichen Kosten.
Im Gegenteil: Da die bereits vorhandenen Anlagen (Hochbehälter, Leitungen, Kanäle, Kläranlage, …) besser ausgenutzt werden, wird das konzipierte Bad einen nicht unerheblichen Beitrag zur Deckung der bestehenden Fixkosten leisten, da diese unabhängig von der abgegebenen Wasser- bzw. aufgenommenen Abwassermenge anfallen.
Die Stadtwerke gehen davon aus, dass die Gebührenzahler in Sinsheim – und damit alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Einrichtungen und die Gewerbetreibenden – insgesamt um jährlich ca. 300.000,- € entlastet werden.
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19. Wird es durch den Bau des Hallen- und Wellnessbades zu Unterbrechungen beim „Schwimmangebot“ in Sinsheim kommen?
Nein! Da der Neubau des Hallen- und Sportbades sowie des unmittelbar benachbarten Wellness- und Gesundheitsbades räumlich außerhalb der derzeitigen Hallenbäder/Lehrschwimmbecken erfolgen wird, wird es zu keiner Unterbrechung des Schwimmangebots in Sinsheim kommen. Sowohl die Schul- und Vereinsaktivitäten wie auch die Schwimmmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger werden ununterbrochen gegeben sein.
Voraussetzung ist allerdings, dass das vorhandene Hallenbad und die derzeitigen Lehrschwimmbecken bis zur Eröffnung des Hallen- und Sportbades baulich und technisch betrieben werden können. Insbesondere im Hinblick auf den baulichen und technischen Zustand des Lehrschwimmbeckens in Steinsfurt bestehen hierbei gewisse Unsicherheiten.
Hätte sich die Stadt für die Sanierung/Erweiterung der bestehenden Hallenbäder bzw. den Neubau eines zentral gelegenen Hallenbades entschieden, würde zwangsläufig eine zeitliche Unterbrechung beim Hallenbadangebot von 1 bis 1,5 Jahren entstehen. Gerade für Vereine und Schulen eine mit vielen negativen Folgen belastete und nur sehr schwer zu überbrückende Zeitspanne.
20. Welches jährliche Defizit verursachen die vorhandenen Hallenbäder derzeit?
Derzeit besitzt und betreibt die Stadt Sinsheim drei Hallenbäder: Das zentral gelegene Hallenbad in Sinsheim sowie die Lehrschwimmbecken in Steinsfurt und an den Theodor-Heuss-Schule. Diese Bäder sind alle zwischen 40 und 50 Jahre alt und entsprechend sanierungsbedürftig. Der Öffentlichkeit zugänglich ist nur das – lediglich im Winterhalbjahr betriebene – Hallenbad in Sinsheim.
Beim Betrieb der drei Bäder entsteht derzeit jährlich das folgende Defizit (ohne Zinsen, Tilgung, Abschreibung / netto):
Hallenbad Sinsheim: 406.000,- €
Lehrschwimmbecken Steinsfurt: 164.000,- €
Lehrschwimmbecken Theodor-Heuss-Schule 57.000,- €
Summe jährliches Defizit derzeit 627.000,- €
21. Wie hoch sind die erforderlichen Investitionen, um die bestehenden Hallenbäder mindestens 22 Jahre lang betreiben zu können?
Um alle drei bestehenden Bäder mindestens 22 weitere Jahre betreiben zu können, müssten insgesamt ca. 8,5 Mio. € (netto) investiert werden.
In diesen Investitionen ist keinerlei Erweiterung des bestehenden Angebots beinhaltet. Es gäbe damit beispielsweise auch weiterhin kein Angebot für Kleinkinder.
Der geringste Investitionsbedarf mit unter 1 Mio. € entfällt dabei auf das Lehrschwimmbecken der Theodor-Heuss-Schule. Die restlichen Mittel wären beinahe hälftig für das Hallenbad in Sinsheim und das Lehrschwimmbecken in Steinsfurt erforderlich.
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22. Welches jährliche Defizit würde entstehen, wenn die vorhandenen Hallenbäder weitere 22 Jahre betrieben werden?
Ein Weiterbetrieb der drei vorhandenen Hallenbäder (Hallenbad Sinsheim und Lehrschwimmbecken Steinsfurt und Theodor-Heuss-Schule) wäre nur möglich, wenn eine Generalsanierung (ca. 8,5 Mio. € netto) und dauerhafte bauliche und technische Erneuerung durchgeführt werden würde.
Unter dieser Maßgabe würde in den nächsten 22 Jahren das folgende jährliche Defizit entstehen (netto):
Hallenbad Sinsheim: 642.000,- €
Lehrschwimmbecken Steinsfurt: 377.000,- €
Lehrschwimmbecken Theodor-Heuss-Schule 89.000,- €
Summe jährliches Defizit bei „Sanierung Bestandsbäder“ 1.108.000,- €
Die nach einer Generalsanierung erzielbaren Einsparungen z.B. im Bereich der Energiekosten sind in diesen Werten bereits berücksichtigt.
Nicht berücksichtigt sind finanzielle Risiken aus dem Betrieb wie z.B. ein aus technischen Gründen vorzeitig auszuwechselndes Aggregat oder ein überdurchschnittlicher Anstieg der Energiepreise.
Zu beachten ist, dass in den hier dargestellten Kosten auch weiterhin kein Angebot für Kleinkinder beinhaltet ist und davon ausgegangen wurde, dass das Hallenbad Sinsheim auch weiterhin lediglich im Winterhalbjahr und auch nur an sechs Tagen pro Woche geöffnet hat (exakte Fortführung des Bestandes ohne Erweiterung/Verbesserung des Angebots).
23. Welche jährlichen Kosten verursacht ein neu errichtetes, zentral gelegenes Hallenbad?
Alternativ zur Beteiligung an dem von der Unternehmensgruppe Wund geplanten Hallen- und Wellnessbad könnte die Stadt auch in Eigenleistung ein Hallenbad errichten und betreiben.
In den kommenden 22 Jahren würde dabei das folgende jährliche Defizit entstehen:
Summe jährliches Defizit bei „Neubau Hallenbad“: 1.122.000,- €
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24. Wie hoch wird die finanzielle Belastung der Stadt in den kommenden 22 Jahren bei Realisierung des Projekts Hallen- und Wellnessbad wahrscheinlich sein?
Entsprechend der in der Gemeinderatssitzung am 27.04.2010 beschlossenen Eckpunkte bezahlt die Stadt 22 Jahre lang 1.050.000,- € an die Bank. Dafür erhält sie ein Hallen- und Sportbad mit Kleinkindbereich sowie dessen Betrieb für diesen Zeitraum.
Darüber hinaus erhält die Stadt ergebnisunabhängige (Unterstützung Freibad mit jährlich 250.000,- €, Schulbus) und ergebnisabhängige (Parkplatzpacht 300.000,- €, Ergebnisbeteiligung) Rückvergütungen bzw. Sachleistungen.
Nach einer Berechnung der Beratungsgesellschaft CB Richard Ellis, Stuttgart, muss die Stadt bei Realisierung des Hallen- und Wellnessbades gemeinsam mit der Unternehmensgruppe Wund mit einer tatsächlichen jährlichen Belastung in Höhe von 171.000,- € rechnen. Gegenüber der Eigenrealisierung wird man demnach jährlich über 900.000,- € sparen. (In dieser Berechnung sind etwaige Steuerzahlungen u.ä. des Wellnessbades nicht berücksichtigt.)
Aber selbst ohne jegliche Rückvergütung/Pachtzahlung ist die Variante „Hallen- und Wellnessbad“ deutlich günstiger als eine Eigenrealisierung (Neubau oder Sanierung der bestehenden Bäder).
25. Wie hoch wird der Wert des Hallenbades beim Projekt Hallen- und Wellnessbad sein?
Das Hallenbad wird von Anfang an in städtischem Eigentum stehen. Der Wert dieses Hallenbades wird ca. 8,8 Mio. € netto betragen (Kostenschätzung entspr. DIN 276, 2. Ebene). Dieser Wert fließt der Stadt mit Beginn der Zahlungsverpflichtung zu.
26. Wie viele Besucher werden im Wellness- und Gesundheitsbad erwartet und wie wurde diese Zahl ermittelt?
Die Unternehmensgruppe Wund geht davon aus, dass 800.000 bis 850.000 Besu-cher pro Jahr das Wellness- und Gesundheitsbad besuchen werden. Diese Zahl wurde unter Berücksichtigung des Einzugsgebiets rund um Sinsheim schlüssig auf Basis von Bädern mit vergleichbarem Angebot und der jeweils zur Verfügung stehenden Netto-Nutzfläche ermittelt.
Etwa die Hälfte der Besucher wird dabei aus der näheren Umgebung mit Fahrzeiten von bis zu 30 Minuten erwartet. Die andere Hälfte setzt sich insbesondere aus Besuchern mit Fahrzeiten von 30 bis 45 Minuten und Touristen aus der Region zusammen.
Das Besucherpotential des Hallen- und Wellnessbades Sinsheim liegt bei etwa 4 Mio. Besucher jährlich. Dieser Wert kann natürlich niemals erreicht werden, da die Kapazitätsgrenze bei ca. 900.000 Besuchern p.a. liegt. Dadurch wird aber deutlich, dass selbst die zunächst ambitioniert scheinenden Erwartungen der Wund-Gruppe einen erheblichen Sicherheitspuffer enthalten.
27. Mit wie vielen Besuchern wurde seitens der Stadt kalkuliert und wie viele Besucher benötigt das Wellness- und Gesundheitsbad, um wirtschaftlich zu sein?
Alle Bewertungen seitens der Stadt / CB Richard Ellis wurden auf Basis von „nur“ 620.000 Besuchern jährlich vorgenommen. Dieser pauschale Abzug von ca. 25% gegenüber den seitens der Wund-Gruppe erwarteten Besuchern wurde ausschließlich zur Erhöhung der Sicherheit der Stadt Sinsheim vorgenommen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das Bad bereits ab 375.000 Besuchern jährlich wirtschaftlich arbeitet. Dies bedeutet, dass bereits ab dieser Besucherzahl Gewinne erwirtschaftet werden. Dies bedeutet aber auch, dass gerade einmal 45 % der von der Wund-Gruppe erwarteten Besucher tatsächlich erforderlich sind, um das Bad wirtschaftlich zu betreiben. In den bisherigen Bäderprojekten der Wund-Gruppe wurden dagegen die Erwartungen nicht nur erfüllt, sondern jeweils nachhaltig deutlich übertroffen.
28. Wie lässt sich erklären, dass bei dem konzipierten Wellness- und Gesundheitsbad so viele Besucher erwartet werden?
Im Wellness- und Gesundheitsbad Sinsheim werden von der Wund-Gruppe auf Grund des Konzepts mit „Alleinstellungsmerkmalen“ und einer starken Fokussierung auf die gesundheitsbewusste „Generation 50+“ jährlich 800.000 bis 850.000 Besucher erwartet.
Die Bäder in Schwetzingen, Neckarsulm und Hockenheim haben zwischen 300.000 und 400.000 Besucher pro Jahr. Diese Bäder verfügen dabei über keine Alleinstellungsmerkmale, so dass z.B. auch ihr Einzugsgebiet wesentlich stärker eingeschränkt ist.
Das Wellness- und Gesundheitsbad in Sinsheim wird – neben den üblichen Wellnesseinrichtungen – mehrere Alleinstellungsmerkmale aufweisen:
- Zu öffnendes Glassdach: Neben einer sehr angenehmen Atmosphäre (Licht, Luft) ist durch den „Cabrio-Effekt“ ein sehr erfolgreicher „Sommerbetrieb“ möglich. In den Sommermonaten haben andere Wellnesseinrichtungen erhebliche Auslastungsprobleme.
- „Spezialwässer“: Um die erwarteten positiven Effekte der auch als „Gesundheitswässer“ bezeichneten Bäder nutzen zu können, nehmen Besucher sogar sehr weite Anfahrtswege in Kauf und kommen regelmäßig wieder.
- Tropische Landschaft mit echten Palmen sorgt für „Urlaubsatmosphäre“: Für das Referenzobjekt in Bad Wörishofen hat eine Studie der TU München ergeben, dass die Einrichtung zu einer Verlagerung von Flugreisen zu Gunsten eines „Urlaubs daheim“ führt.
Außerdem hat die Unternehmensgruppe Wund seit vielen Jahren bewiesen, dass das auch für Sinsheim vorgesehene Konzept funktioniert und die zunächst hoch erscheinenden Besucherzahlen auch tatsächlich erreicht werden. Sowohl in Bad Wörishofen wie auch in Erding werden die prognostizierten Besucherzahlen in jedem Jahr sogar deutlich überschritten.
29. Muss davon ausgegangen werden, dass die umliegenden Bäder erhebliche Besucher verlieren?
Nein! Die umliegenden Bäder sprechen zumeist völlig andere Zielgruppen an. So wird das für Sinsheim konzipierte Bad kein Thermalwasser besitzen und auch keine Kur-Einrichtung darstellen. Schon deshalb wird es mit den anderen Kurbädern nicht in einen größeren Konflikt geraten. Außerdem besteht eine Fokussierung auf den Bereich „Wellness und Gesundheit“. Der Bereich „Spaß“, welcher insbesondere in den großen Familienbädern der Umgebung stark ausgebaut ist, wird hier nicht angesprochen.
Insofern ist davon auszugehen, dass die umliegenden Bäder keine erheblichen Einbußen erleiden. Es wird vielmehr ein neues und in Zukunft noch stark wachsendes Marktsegment erschlossen.

