Hierfür werden im Bereich Kelterbuckel Wasser- und Fernewärmeleitungen einschließlich neuer Fahrbahndecke erneuert. Eine Sperrung des Kelterbuckels ist ab der Zufahrt Zum Friedhof bis Alte Daisbacher Straße notwendig.
Der erste große Bauabschnitt der Wilhelmstraße sieht ab dem 25. Mai und damit innerhalb der Pfingstferien eine Sperrung für mehrere Wochen sowohl im Einmündungsbereich Werderstraße bis Stiftstraße als auch im Bereich neuer Kreisel Berufsschulzentrum vor. Eine entsprechende innerörtliche Umleitung ist ausgeschildert, insbesondere die Zufahrt zum Berufsschulzentrum sowohl für Fußgänger als auch für den Straßenverkehr. Für die Anlieger wird die Zufahrtsmöglichkeit zum eigenen Grundstück weitestgehend aufrechterhalten. Die betroffenen Anwohner werden zeitnah vor Beginn der Maßnahme per Flyer konkret über die Auswirkungen der Baustelle informiert.
Der Ausbau der Wilhelmstraße erfolgt abschnittsweise. Es ist beabsichtigt, fertig gestellte Abschnitte möglichst früh wieder für den Verkehr freizugeben. Zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens wird die Wilhelmstraße für den Durchgangsverkehr von und zur B 292 für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.
Die Umleitungsstrecken werden großräumig ausgeschildert. Von Waibstadt kommend erfolgt die Umleitung zur Innenstadt weiter über die B 292 bis zur Abfahrt B 45 (Hauptstraße).
Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrziel Waibstadt werden ebenfalls über die B 45 (Hauptstraße) bzw. über die Jahnstraße / Dührener Straße zur B 292 geleitet.
Die Verkehrsführung im engeren Baustellenbereich variiert in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauphase.
Für die entstehenden Unannehmlichkeiten bittet die Stadt Sinsheim um Verständnis.
Hinweis für Besucher des Rathauses Wilhelmstraße 14-18:
Aufgrund der Baumaßnahmen muss auch der Besucherparkplatz vor dem Rathaus Wilhelmstraße ab 25. Mai für mehrere Wochen gesperrt werden. Für Besucher besteht die Möglichkeit, die beim Parkplatz Ziegelgasse ausgewiesenen Parkplätze zu nutzen (30 Minuten mit Parkscheibe). Die rechtmäßige Nutzung wird durch den Gemeindevollzugsdienst kontrolliert

