Diese halten das Streusalz entsprechend der bundsweit einheitlich geltenden Prioritäten für die Verwendung auf Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen vor, weshalb Kommunen warten müssen. Die Stadt Sinsheim hat zwar bereits Anfang Januar – als der Bedarf absehbar war – eine Neubestellung aufgegeben, muss sich mit der Lieferung jedoch noch bis auf weiteres gedulden.
Aus diesem Grund können in Sinsheim wie auch in vielen anderen Gemeinden derzeit nur noch Straßen nach gesetzlichem Mindestauftrag geräumt und gestreut werden. Der Gesetzgeber sieht hier verkehrswichtige und gleichzeitig gefährliche Straßen vor. Neben- bzw. Wohnstraßen können in der derzeitigen Situation nur noch geräumt, aber nicht mehr gestreut werden.
Die Stadt Sinsheim appelliert deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, der Witterung entsprechend vorsichtig zu fahren. Mit gegenseitigem Verständnis, Geduld und Rücksichtnahme im Straßenverkehr lässt sich die kalte Jahreszeit auch ohne größere Ärgernisse oder Nachbarschaftsstreitereien gut überstehen.
Außerdem bittet die Stadtverwaltung ihre Bürgerinnen und Bürger, den zu räumenden Schnee auf den eigenen Grundstücken bzw. am Fahrbahnrand zu lagern und nicht auf die Fahrbahn zu werfen. Diese häufig zu beobachtende Unsitte erschwert den Winterdienst zusätzlich und stellt eine leicht zu vermeidende Gefährdung des Verkehrs dar.


