Dies gilt jedoch nicht, wenn der Betroffene verlangt, dass die Veröffentlichung seiner Daten unterbleibt. Hierauf hat die Meldebehörde durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Sofern von einzelnen Bewohnern gewünscht wird, dass ihre Geburts- und
Ehedaten in der Presse nicht veröffentlicht werden sollen, wird gebeten, sich in dieser Angelegenheit, spätestens jedoch 4 Wochen vor dem Jubiläum, an die Stadtverwaltung Sinsheim - Bürgerbüro - zu wenden oder dies in schriftlicher Form oder telefonisch mitzuteilen, falls dies in der Vergangenheit noch nicht vorgenommen wurde. In diesem Fall unterbleibt die Veröffentlichung dieser Daten.
Sinsheim, den 21.01.2010
gez.
Schleifer

