Sie können dort unter Vorlage des Landesfamilienpasses zu den üblichen Sprechzeiten abgeholt werden.
Der Landesfamilienpass berechtigt zum kostenlosen bzw. ermäßigten Besuch von landeseigenen Einrichtungen, wie z.B. der Wilhelma in Stuttgart, dem Schloss in Heidelberg und vieles mehr. Nähere Informationen beim Bürgerbüro oder bei den Verwaltungsstellen.
Den Familienpass erhalten Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern oder Familien mit einem schwer behinderten Kind, welche mit ihren Kindern in Haushaltsgemeinschaft leben sowie andere Familien Konstellationen, welche im Bürgerbüro und den Verwaltungsstellen erfragt werden können.
Ebenso kann ein allein erziehender Elternteil mit mindestens einem Kindergeld berechtigtem Kind den Familienpass erhalten.
Hinsichtlich des Einkommens bestehen keinerlei Beschränkungen.
Stadtverwaltung Sinsheim
Wilhelmstraße 14-18
74889 Sinsheim
Tel.: 07261 / 404-0
Fax: 07261 / 404-165

