Gemeinderat - Sitzung vom 03.11.2009
1. Beschlussfassung über die 1. Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2009
Aufgrund von Beschlüssen des Gemeinderates mit Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sowie von Erkenntnissen der Verwaltung ist eine Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2009 nötig. Die Änderungen gegenüber dem Entwurf aus der öffentlichen Vorberatung im Hauptausschuss wurden eingearbeitet.
2. Feststellung des Nachtrags-Wirtschaftsplanes der Stadtwerke für das Jahr 2009
Auf der Basis aktueller Entwicklungen wurde parallel zum städtischen Nachtragshaushalt auch ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke erarbeitet. Es gibt sowohl einen Nachtrags-Vermögensplan als auch einen Nachtrags-Erfolgsplan. Im Nachtrags-Erfolgsplan wird die Eingliederung des Freibads in den Eigenbetrieb Stadtwerke abgebildet.
3. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung);
hier: Anpassung an die geänderte Rechtslage in Bezug auf die Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen
Nach der bisherigen Abwassersatzung können Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, bis zu einer bestimmten Mengengrenze nicht bei der für Berechnung der Abwassergebühren maßgeblichen Frischwassermenge abgezogen werden. Aufgrund eines aktuellen Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg kann diese Bagatellgrenze nicht mehr angewandt werden, wenn ein den eichrechtlichen Vorschriften entsprechender Wasserzähler die genaue, nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermenge misst. Gleichzeitig wurde die bisherige Privilegierung der landwirtschaftlichen Betriebe für rechtswidrig erklärt. Die Abwassersatzung der Stadt Sinsheim wurde entsprechend geändert.
4. Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Innenstadt Sinsheim“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Innenstadt Sins-heim beschlossen. Ziel des Verfahrens ist die städtebauliche Regelung von Vergnügungsstätten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.
5. Änderung des Bebauungsplanes „Breite Seite“, Sinsheim einschl. der Satzung über örtliche Bauvorschriften (alter Hornbachstandort);
hier: Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat die Änderung des Bebauungsplanes beschlossen, die wegen der beabsichtigten Umsiedlung des Hornbachmarktes in das Gewann „Ottental“ nötig wurde. Das bisherige Sondergebiet soll wieder als Industriegebiet umgewandelt werden, was den übrigen Festsetzungen im Bebauungsplan „Breite Seite“ entspricht.
6. Aufstellung eines Bebauungsplanes im Gewann „Ottental“ einschl. der Satzung über örtliche Bauvorschriften;
hier: Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat parallel zur Änderung des Bebauungplans „Breite Seite“ die not-wendige Änderung des Bebauungsplans „Ottental“ zur Umsiedlung des Hornbach-marktes beschlossen.
7. Aufstellung (Änderung) des Bebauungsplanes "Oberer Renngrund" Teilflächen, 2. Änderung in Sinsheim-Reihen;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in geheimer Abstimmung die Aufstellung (Änderung) des o.g. Bebauungsplanes beschlossen. Ziel ist die Änderung in einem Teilbereich (derzeitiger geplanter Standort des Krematoriums) des rechtskräftigen Bebauungsplanes von eingeschränktem Gewerbegebiet in Sondergebiet, Zweckbestimmung Krematorium. Zur Darstellung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird auf Grund von § 3 Baugesetzbuch eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.
8. Benennung von Straßen im künftigen Wohngebiet „Michelsbild“, Gemarkungen Sinsheim und Rohrbach
Der Gemeinderat hat die Bennennung von zwei kleineren Straßen im Baugebiet „Michelsbild“, die von der Theodor-Heuss-Straße abzweigen, beschlossen. Die Straße mit der künftigen Flst.Nr. 15395 soll „Annemarie-Renger-Straße“ heißen, die kleine Stichstraße mit der Flst.Nr. 15418 soll ein Teil der „Theodor-Heuss-Straße“ werden.
9. Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 GemO
Der Gemeinderat hat der Annahme mehrerer Sach- und Geldspenden zugestimmt.

