Europawahl am 07.06.2009
Unter der Rubrik "Lebenslage - Europawahlen" finden Sie ausführliche Informationen zu den Bereichen
- Was wird gewählt?
- Wer darf wählen und wer darf gewählt werden?
- Wahlhandlung
- Wahlorgane
- Sitzverteilung
- Weitere Links
Informationen für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union
Am 7. Juni 2009 finden in Sinsheim folgende Wahlen statt, an denen Bürgerinnen und Bürger aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) teilnehmen können:
- Wahl des Europäischen Parlaments (Europawahl),
- Wahl des Gemeinderats der Stadt Sinsheim (Gemeinderatswahl),
- Wahl der Ortschaftsräte (Ortschaftsratswahlen),
- Wahl des Kreistags des Landkreises Rhein-Neckar-Kreis (Kreistagswahl).
Nachfolgend erhalten Sie wichtige Hinweise zur Ausübung Ihres Wahlrechts bei der Europawahl:
Sie können entscheiden, wo Sie an der Europawahl teilnehmen: In Ihrem Herkunftsland oder in Deutschland.
Wenn Sie in Deutschland an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie in das Wählerverzeichnis der Stadt Sinsheim für die Europawahl eingetragen sein. Die folgenden Informationen bietet Ihnen auch eine Broschüre des Bundesinnenministeriums auf Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch und Polnisch.
- Sofern Sie am 7. Juni 2009 erstmals in Deutschland an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie Ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis für diese Wahl bis spätestens Sonntag, 17. Mai 2009 beantragen. Dasselbe gilt, wenn Sie weder 1999 noch 2004 an der Europawahl in Deutschland teilgenommen haben oder nach diesen Wahlen aus Deutschland verzogen sind. Ein Formular für diesen Antrag können Sie im Internet unter www.bundeswahlleiter.de abrufen oder bei der Stadtverwaltung Sinsheim, Bürgerbüro, Wilhelmstraße 14 - 16, 74889 Sinsheim, anfordern.
- Sofern Sie an der Europawahl 1999 oder/und 2004 in Deutschland teilgenommen haben und danach nicht aus Deutschland verzogen sind, werden Sie von der Stadtverwaltung automatisch in das Wählerverzeichnis für die Europawahl am 7. Juni 2009 eingetragen.
Für die Wahl des Gemeinderates, des Kreistages und ggf. des Ortschaftsrates werden Sie von der Stadtverwaltung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie die sonstigen Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen.
Um sicherzustellen, dass Ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis ordnungsgemäß erfolgt ist, können Sie sich bei der Stadtverwaltung Sinsheim, Bürgerbüro, Wilhelmstraße 14 - 16, 74889 Sinsheim, Telefon 07261/404-136, erkundigen.
Hinweise für die Stimmabgabe von sehbehinderten und blinden Wählerinnen und Wählern
Zur Wahl des Europäischen Parlaments am 7. Juni 2009 werden sämtliche Wahlberechtigte zur Stimmabgabe gebeten. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an den Europawahlen bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von so genannten Stimmzettelschablonen an. Die Schablonen werden auf die Stimmzettel gelegt. Die Felder für die "Kreuzchen" sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD im so genannten DAISY-Format ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen mp3-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Alternativ zur DAISY-CD werden auch Audio-Kassetten angeboten. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und die DAISY-CD kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0 18 05/66 64 56 (0,12 EUR/Minute)
Für die Kommunalwahlen gibt es keine entsprechende Schablone des Blindenverbandes!

