Sitzung des Gemeinderates vom 23.07.2008
1. Aufstellung eines Bebauungsplanes „Südlich Richard-Wagner-
Straße“ sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften
hier: Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.11.2002 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Südlich Richard-Wagner-Straße“ und nordwestlich Kreiskrankenhaus beschlossen.
Da das Gebiet nordwestlich des Kreiskrankenhauses zwischenzeitlich bebaut ist, wurde der Bebauungsplan auf das Gebiet „Südlich Richard-Wagner-Straße“ begrenzt. Der Gemeinderat hat diese Abgrenzung in seiner Sitzung vom 19.02.2008 zugestimmt und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt die Offenlage durchzuführen.
Nach öffentlicher Auslegung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Südlich Richard-Wagner-Straße“ sowie die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet als Satzung beschlossen.
2. Stellplätze Sinsheim-Süd, Teilbereich S 5;
hier: Vergabe der Baumaßnahme
Südlich der Autobahn wird im Bereich des Bebauungsplanes Stadion Sinsheim-Süd am Hummelberg das Fußballstadion der TSG 1899 Hoffenheim mit einer Kapazität von ca. 30.500 Zuschauern errichtet. Baurechtlich sind hierfür ca. 4.100 Stellplätze auszuweisen. Hiervon werden ca. 2.050 unmittelbar um das Stadion und ca. 2.050 innerhalb der Stellplatzanlage Sinsheim Süd angelegt.
Für einen erfolgreichen Betrieb des Stadions ist die baurechtlich erforderliche
Stellplatzanzahl nicht ausreichend. Gemäß Bebauungsplan „Stadion Sinsheim-Süd“ werden hierfür insgesamt ca. 6.500 Parkplätze benötigt.
Neben der Nutzung bestehender Parkplätze von Messe und Museum nördlich der Autobahn sieht das Parkflächenkonzept des Bebauungsplanes „Stadion Sinsheim-Süd“ zusätzlich die Anlage von 500 Stellplätzen auf einem städtischen Grundstück im geplanten Gewerbegebiet „Hinter der Mühle II“ vor.
Mit städtebaulichem Vertrag hat sich die Stadt gegenüber der
DH Besitzgesellschaft mbH Co. KG verpflichtet, die Stellplatzanlage Süd sowie die Parkflächen im Gebiet „Hinter der Mühle“ auf eigene Kosten zu errichten.
Der Gemeinderat erweitert den am 17.06.2008 an die Fa. Leonard Weiss erteilten Auftrag für die Herstellung der Parkplatzanlage Sinsheim Süd, Teilbereich Busparkplatz sowie Stellplatzanlagen S 1 bis S 4 in Höhe von 2.656.021,20 € um die Arbeiten für die Herstellung der Stellplatzanlage S 5. Die Auftragserweiterung beträgt 796.939,44 € brutto, die neue Auftragssumme 3.452.960,64 € brutto.
3. Anschlussstelle Sinsheim-Süd und Südliche Randstraße
Lichtsignalanlage Knoten 6;
hier: Auftragsvergabe
Die Tiefbauarbeiten für die Herstellung der Anschlussstelle Sinsheim-Süd sowie des Teilbereiches der Südlichen Randstraße hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.02.2008 an die Firma Leonhard Weiss vergeben. Weiterhin hat der Gemeinderat in der Sitzung am 17.06.2008 die Arbeiten für die Herstellung der Parkplätze S 1 bis S 4 sowie des Busparkplatzes der Stellplatzanlage Sinsheim-Süd vergeben.
Im Zuge der Südlichen Randstraße sind im Baubereich insgesamt 6 Lichtsignalanlagen geplant. Hiervon verbleiben 4 in der Zuständigkeit der Stadt, 2 werden der Bundesautobahn zugeordnet.
Im Zuge der Durchplanung der Stellplatzanlage Sinsheim-Süd wurde entschieden, den Stellplatzbereich S 5 zu erweitern und um ca. 500 zusätzliche Stellplätze für einen möglichen Sporthallenbetrieb einzuplanen.
Die erweiterte Stellplatzanlage S 5 ist, wie ursprünglich vorgesehen, gemeinsam mit den Stellplätzen S 3 und S 4 über den Knoten 6 an die Südliche Randstraße angebunden. Im Zuge der Entwicklung der Planung zeigte sich, dass auch für den Knoten 6 eine Signalisierung vorgenommen werden muss.
Der Gemeinderat erweiterte den vom Ausschuss für Technik und Umwelt am 09.04.2008 erteilten Auftrag für die Herstellung von Lichtsignalanlagen im Verlauf der Südlichen Randstraße um die Anlage am Verkehrsknoten 6 zwischen Südlicher Randstraße und den Parkplatzanlagen S 5 und S 3/4.
Die Auftragserweiterung beträgt 25.616,54 € brutto, die neue Auftragssumme 142.423,25 € brutto.
4. Sanierung des Mischwasserkanals in der
Wiesenstraße in Reihen;
hier: Auftragsvergabe
Auf der Kläranlage der Stadt Sinsheim werden die Abwässer der Kernstadt, verschiedener Stadtteile sowie des Abwasserzweckverbandes „Oberes Elsenztal“ behandelt.
Mit den Schmutzwässern wird über die Mischkanalisation Fremdwasser der Kläranlage zugeführt. Unter Fremdwasser wird in diesem Zusammenhang nicht behandlungsbedürftiges Wasser verstanden, dass unabhängig von Niederschlagsereignissen oder deren Nachlauf über undichte Kanäle, angeschlossene Drainagen oder dauernd wasserführende Gräben der Kläranlage zufließt.
Der Fremdwasseranteil des Trockenwetterzulaufes liegt in der Kläranlage Sinsheim bei etwa 60 % gemäß der vorgegebenen Berechnungsmethode. Zielvorgabe der Überwachungsbehörden ist eine Verringerung des Fremdwasseranteiles.
Eine Maßnahme zur Verringerung stellt die Sanierung des Mischwasserkanals in der Wiesenstraße in Reihen dar.
Für die Maßnahme wurde eine beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Neun Unternehmen haben sich um die Teilnahme beworben, an vier Firmen wurden die Ausschreibungsunterlagen ausgegeben.
Alle vier Unternehmen haben ein Angebot vorgelegt. Drei Nebenangebote wurden abgegeben.
Das insgesamt wirtschaftlichste Angebot legte Insituform vor. Unter Berücksichtigung des wertbaren Nebenangebotes Nr. 2 ergibt sich eine Vergabesumme von 536.212,14 € brutto.
Der Gemeinderat erteilte der Firma Insituform, Leonberg den Auftrag für die Sanierung des Mischwasserkanals in der Wiesenstraße in Reihen. Das Nebenangebot Nr. 2 wird angenommen.
Die Auftragssumme beträgt 536.212,14 € brutto.
5. Haushaltswirtschaft der Stadt in den Jahren 2007 – 2009;
hier: Zwischenbericht
Der Halbjahresbericht sollte einen Überblick über das abgelaufene Haushaltsjahr 2007, das laufende Jahr 2008 sowie, soweit möglich, einen Ausblick auf das Haushaltsjahr 2009 geben.
Der Gemeinderat nahm den schriftlichen Zwischenbericht von Stadtkämmerer Harald Bender zur Kenntnis.
6. Benennung von Straßen im Gewerbegebiet
„Hinter der Mühle II“ (Erweiterung), Gemarkung Sinsheim
Für das Gewerbegebiet „Hinter der Mühle II“ wurden zwei Straßennamen beschlossen: Fortführung des Straßennamens „Am Leitzelbach“ und neuer Straßenname „Riedacker“.
7. Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben
a) Grundstücksverkehr – Erschließungskosten
Finanzposition 2.8800.932500-001
Beim Finanzposten - Aufwand Erschließungskosten - entstand durch eine schnellere Erschließung des Baugebietes und der daraus resultierenden früher fälligen Erschließungskosten eine überplanmäßige Ausgabe von 582.300 €.
b) Grunderwerb im Sanierungsgebiet Eschelbach
Finanzposition 2.6150.932000-008
Beim Finanzposten „Erwerb von Grundstücken im Sanierungsgebiet Ortskern Eschelbach“ entstand eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 70.700,- €. Dieser Erwerb war für das Sanierungsverfahren notwendig.
c) Grunderwerb im Sanierungsgebiet Hoffenheim
Finanzposition 2.6150.932000-009
Beim Finanzposten – Erwerb von Grundstücken im Sanierungsgebiet „Ortskern Hoffenheim“ – entstand eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 74.000,- €. Dieser Erwerb war für das Sanierungsverfahren notwendig.
Der Gemeinderat bewilligte alle überplanmäßigen Ausgaben.
8. Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
nach § 78 Abs. 4 GemO
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme diverser Geld- und Sachspenden.

