Stadtverwaltung Sinsheim
Wilhelmstraße 14-18
74889 Sinsheim
Tel.: 07261 / 404-0
Fax: 07261 / 404-165
Elektronische-Bürgerdienste
Meldebestätigung, Lohnsteuerkarte und einfache Melderegisterauskunft können hier elektronisch beantragt werden. Elektronisch kann der Bearbeitungsstand von beantragten Ausweispapieren erfragt werden.
Auskunftsservice Ausweise
Sie haben einen Ausweis oder Reisepas beantragt und möchten den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes abfragen? Mit dem E-Bürgerdienst "Auskunftsservice Ausweise" können Sie das bequem rund um die Uhr von zu Hause aus erledigen - geben Sie einfach die Seriennummer des Ausweises bzw. Passes sowie Ihr Geburtsdatum ein. Die Seriennummer finden Sie auf dem Informationsschreiben, das Sie bei der Beantragung erhalten haben.
Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung kann beantragt werden für eine:
Einzelperson ( Gebühr: 5,00 € ) oder
Familie ( Gebühr: 5,00 € )
Lohnsteuerkarte
Folgende Lohnsteuerkarten können über das Internet beantragt werden:
- für Einzelpersonen
- Erst-Ausstellung (Steuerklasse 1, 2, 3, 5)
- Ersatz-Ausstellung
- Ausstellung einer zusätzlichen Steuerkarte (Steuerklasse 6)
- für Ehepartner
- Erst-Ausstellung (Steuerklasse 3/5, 4/4 oder 5/3)
Für eine Ersatzausstellung fällt eine Gebühr in Höhe von 5,00 € an. Änderungen an Ihrer Lohnsteuerkarte wie beispielsweise die Höhe des Freibetrags, die Religion oder die Anzahl der Kinder können nicht über das Internet beantragt werden. Dafür müssen Sie weiterhin die Lohnsteuerkarte bei der Stadt Sinsheim vorlegen.
Einfache Melderegisterauskunft:
Brauchen Sie eine einfache Melderegisterauskunft, dann können Sie diese auch gegen einen Gebühr in Höhe von 5,00 € hier anfordern.
Seit dem 1. Januar 2007 steht das Meldeportal Baden-Württemberg online zur Verfügung.

