Sitzung des Gemeinderates vom 25.07.2007
1. Bericht über die Arbeit der Lokalen Agenda in Sinsheim
Die Agenda-Beauftrage Dr. Maria Bitenc berichtete in der letzten Gemeinderatssitzung über die erfolgreiche Arbeit der Lokalen Agenda. Sie gab einen Rückblick der vergangenen sieben Jahre und einen Ausblick über die bevorstehenden Projekte der einzelnen Projektgruppen.
2. Burgplatz
hier: Vorstellung des Planungskonzeptes
Der Gemeinderat nahm das neue Konzept zur Überplanung des Burgplatzes zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die Planungen schnellstmöglich weiter voranzutreiben.
Der Gemeinderat stimmte dafür, den Planungsauftrag für die Freiflächen des Burgplatzes bis zur Ausführungsplanung, einschließlich Kostenkalkulation an Herrn Dipl. Landschaftsarchitekt Schmiedeknecht, Bad Wimpfen zu vergeben.
3. Elternbeiträge in den Kindergärten
hier: Anpassung für die Kindergartenjahre 2007/2008 und 2008/2009
Nach dem 1997 vereinbarten Richtwert sollen die Elternbeiträge einen Deckungsgrad von 20 % erreichen. Der derzeitige Deckungsgrad unterschreitet diese Richtlinie deutlich. Daher sollen unter der Berücksichtigung der gestiegenen Personal- und Sachkosten die Beiträge erhöht werden.
Der Gemeinderat beschloss, die Elternbeiträge den gestiegenen Kosten anzupassen
4. Sanierung und Erweiterung des Evangelischen Kindergartens „Martin-Luther“
hier: Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Sinsheim auf einen Investitionszuschuss
Der Evangelische Kindergarten „Martin Luther“ hat zur Zeit 4 Gruppen, darunter 2 Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit. Um die wachsende Anzahl der Kinder aus der Kernstadt aufnehmen zu können, muss der Kindergarten erweitert und sanieret werden.
Der Gemeinderat stimmte der Planung der Evangelischen Kirche zu:
- Für die Sanierung und Erweiterung des Evangelischen Kindergartens „Martin-Luther“ soll die Evangelische Kirchengemeinde einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 80% der Investitionskosten erhalten.
- Der Zuschuss wurde auf maximal 1.040.000 € begrenzt. Eine Nachförderung wurde ausgeschlossen.
- Der Zuschuss ist an die Verpflichtung gebunden, den Kindergarten mindestens 25 Jahre nach Fertigstellung zu betreiben oder durch einen Träger im Sinne des Kindergartenbetreuungsgesetzes betreiben zu lassen.
- Bei den Ausschreibungen für die Maßnahme sollen örtliche Anbieter angemessen berücksichtigt werden.
Dem sofortigen Beginn der Maßnahme wurde nicht zugestimmt. Vor Beginn der Maßnahme ist abzuwarten, ob durch eine neue gesetzliche Regelung zukünftigen Investitionskostenzuschüsse durch Bund und Land für die Erweiterung zur Verfügung stehen werden.
5. Förderung einer Kindertagesstätte des Vereins „Sternenzelt Kindertagesstätte Sinsheim e.V.
Die private Kindertagesstätte Eulennest stellt ihren Betrieb zum Jahresende ein. Der neugegründete Verein Sternenzelt Kindertagesstätte Sinsheim e.V. wird die Einrichtung weiterführen.
Der Gemeinderat stimmte den Planungen des Vereins „Sternenzelt Kindertagesstätte Sinsheim e.V.“ zu.
Der Verein „Sternenzelt Kindertagesstätte Sinsheim e.V.“ soll für den Betrieb der Kindertagesstätte Sternenzelt einen Zuschuss in Höhe von 31,5% der Betriebsausgaben erhalten.
Der Zuschuss wurde unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
- Der Elternbeitrag entspricht dem Beitrag, wie er für kirchliche und städtische Einrichtungen festgesetzt ist
- Die Qualifikation und Fortbildung des beschäftigten Personals wird gewährleistet.
Der Zuschuss in Höhe von 31,5% der Betriebsausgaben für September 2007 - Dezember 2007 wird im Nachtragshaushalt bereitgestellt.
6. Erweiterung der Grundschule Hilsbach-Weiler
hier: Planvorstellung und Genehmigung des Bauvorhabens
Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellte einen Fehlbestand an Räumlichkeiten fest; insbesondere fehlen Materialräume und ein Mehrzweckraum. Eine Erweiterung ist daher zwingend erforderlich.
Der Gemeinderat beschloss, einer Erweiterung an der Grundschule Hilsbach-Weiler grundsätzlich zuzustimmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme zügig zu planen und die Kosten für die Haushaltsberatungen vorzulegen.
Der Gemeinderat genehmigte im Vorgriff auf den Nachtragshaushaltsplan 2007 zur Sanierung des Flach daches an der Grundschule Hilsbach-Weiler eine außerplanmäßige Ausgabe von 116.000 €.
7. Vergabe der Essenslieferung an der Theodor-Heuss-Schule
Der Gemeinderat beschloss, einen Liefervertrag für die Verpflegung der Schüler an der Thedor-Heuss-Schule mit der Firma Catering Concept Schwetzingen abzuschließen. Grund für die Auswahl von Catering Concept war die Möglichkeit, Essen im Freeflow-Verfahren bestellen zu können, das bedeutet, Schüler können sich auch spontan entscheiden, etwas zu bestellen.
Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, geeignetes Küchenpersonal einzustellen. Die Kosten hierfür sollen im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.
Es wurde zudem beschlossen, an der Theodor-Heuss-Schule das Abrechnungssystem sams-on einzuführen. Die Stadtverwaltung soll alle zur Einrichtung dieses Systems notwendigen Maßnahmen veranlassen. Die Kosten hierfür sollen ebenfalls im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.
8. Bebauungsplan „Stadion Sinsheim-Süd“ sowie Satzung über örtliche Bauvorvorschriften in Sinsheim
hier: Satzungsbeschluss
Nach öffentlicher Auslegung und Abwägung der Anregungen beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „Stadion Sinsheim-Süd“ sowie die örtliche Bauvorschriften für dieses Gebiet gem. § 10 BauGB sowie § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung.
9. Bebauungsplan „Stellplätze Sinsheim-Süd“
hier: Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung vom 23.01.2007 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Stellplätze in Sinsheim-Süd“. Das Ziel ist, die notwendigen Stellplätze, die nicht auf dem Grundstück des Stadions geschaffen werden können, zu gewährleisten. Die Stellplätze stehen auch Großveranstaltungen auf dem Messegelände zur Verfügung.
Nach öffentlicher Auslegung und Abwägung der Anregungen wurde der Bebauungsplan Stellplätze Sinsheim-Süd“ gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
10. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Ottenthal in Sinsheim
hier:
1. Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens bezüglich des Regionalplanes Rhein-Neckar
2. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen mit dem Ziel der Ausweisung einer Sondergebietsfläche „Haus- und Gartenmarkt“
3. Einleitungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Breite Seite“ mit dem Ziel: Umwandlung der Gebietsfläche „Haus- und Gartenmarkt“ in Gewerbegebiet.
4. Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich „Ottenthal“ mit dem Ziel Sondergebiet „Haus- und Gartenmarkt“.
Der im Gewerbegebiet vorhandene Hornbach-Markt möchte erweitern. Eine Erweiterung beim jetzigen Standort ist nicht mehr möglich. Die Firma Hornbach will daher den Markt in den Bereich des Gewannes „Im Ottenthal“ verlagern. Dort steht eine Fläche von ca. 4 ha zur Verfügung, die von der Firma Hornbach bereits überwiegend erworben wurde.
Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim beschloss, einen Antrag beim Verband Region Rhein-Neckar auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens mit dem Ziel zur Änderung des Regionalplanes Rhein-Neckar zur Errichtung des großflächigen Einzelhandelsstandortes zu stellen.
Zudem beschloss er die Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen im Bereich des Gewannes „Ottenthal“ mit dem Ziel zur Ausweisung einer Sondergebietsfläche „Haus- und Gartenmarkt“ zu beantragen.
Der Bebauungsplan „Breite Seite“ soll im Bereich des Sondergebietes „Haus- und Gartenmarkt“ (vorhandener Hornbach-Markt) geändert werden. Ziel der Änderung ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes an Stelle des Sondergebietes „Haus- und Gartenmarkt“.
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Gewann „Ottenthal“ mit dem Ziel Sondergebiet „Haus- und Gartenmarkt“.
11. Aufstellung eines Bebauungsplanes im Gewann „Stäupbühl II“ in Steinsfurt
hier: Änderung der Gebietsabgrenzung
Bereits am 01.07.1992 wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Stäupbühl II“ beschlossen. Aufgrund einer Interessensgemeinschaft gegen dieses Baugebiet wurde die weitere Planung nicht weiter verfolgt.
Im aktuellen Flächennutzungsplan wurde daher die vorgesehene Fläche für dieses Baugebiet erheblich reduziert.
Die LBBW-Immobilien, Landsiedelung GmbH erwarb einige Grundstücke auf diesem Gebiet und legte einen Planentwurf vor, der den Maßgaben des Flächennutzungsplanes entspricht.
Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Gebietsabgrenzung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Stäupbühl II“ in Sinsheim-Steinsfurt entsprechend dem Planenentwurf der LBBW-Immobilien, Landsiedelung GmbH, vom 07.02.2007.
12. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gewann „Rosenbrücke“ in Sinsheim
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
Da der vorhandene Sportplatz in Rohrbach sich im Wohngebiet befindet, führt dies häufig zu Interessenskonflikten.
Im Bereich des Gewannes „Rosenbrücke“ ist bereits ein Sportplatz genehmigt und hergestellt.
Der SV Rohrbach möchte auch sein Clubhaus in diesen Bereich verlegen.
Das Gebiet des alten Sportplatzes soll in Wohngebiet umgewandelt werden.
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gewann „Rosenbrücke“ in Sinsheim. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sportgeländes für den Stadtteil Rohrbach.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll aufgrund von § 3 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Im Anschluss an diese Veranstaltung wird den Beteiligten 14 Tage Gelegenheit gegeben, sich zu dieser Planung zu äußern.
13. Bebauungsplan „Beim Aurain“, Adersbach
hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Auf dem Gewerbegebiet „Beim Aurain“ in Adersbach soll ein Wohnhaus errichtet werden. Hierzu wäre eine Änderung des Bebauungsplanes vom ausgewiesenen Gewerbegebiet in ein Wohn- oder Mischgebiet notwendig. Der Ortschaftsrat Adersbach sprach sich gegen diesen Antrag aus, da dieser Bebauungsplan die einzige Möglichkeit sei, Betriebe in Adersbach anzusiedeln. Zudem stehen Bauplätze für Wohnhäuser bereits zur Verfügung.
Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes (Umwandlung des ausgewiesenen Gewerbegebietes in ein Wohngebiet oder Mischgebiet) wurde durch Beschluss des Gemeinderates nicht entsprochen.
14. Sanierungsgebiet „Ortskern Eschelbach“
hier: Nochmalige Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes
Da noch Fördermittel zur Verfügung standen, hat der Ortschaftsrat in Zusammenarbeit mit der Kommunalentwicklung Karlsruhe über eine nochmalige Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes beraten.
Der Gemeinderat beschloss eine nochmalige Änderung der Satzung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Ortskern Eschelbach“ um die Grundstücke Bierbachstraße 2, 10, 14, 34, 50a und 52 sowie Hoffenheimer Straße 12 und Tairnbacher Straße 8 sowie Eichtersheimer Straße 7.
15. Vorbildfunktion der Stadt Sinsheim in Sachen erneuerbarer Energien
hier:
a) Grundsatzbeschluss
b) Nutzung stadteigener Dächer für die Installation und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
Der Gemeinderat beschloss, dass Sinsheim eine Vorbildfunktion in Sachen erneuerbarer Energien und hier spe ziell im Solar- und Photovoltaikbereich einnehmen soll.
Der Gemeinderat beschloss, dass für Solar- und Photovoltaikanlagen entsprechende Dachflächen der Stadt zur Verfügung gestellt werden sollen. Für die Ausschreibung soll von der Agendagruppe Alternative Energien , in Abstimmung mit der Stadt, ein Konzept vorgelegt werden. Flächen sollten nicht mietfrei zur Verfügung gestellt werden. Sinsheimer Interessenten sollten bei der Belegung städtischer Dachflächen bevorzugt berücksichtigt werden.
16. Haushaltswirtschaft der Stadt in den Jahren 2006 - 2008
hier: Zwischenbericht
Der Halbjahresbericht sollte einen Überblick über das abgelaufene Haushaltsjahr 2006, das laufende Jahr 2007 sowie, soweit möglich, einen Ausblick auf das Haushaltsjahr 2008 geben.
Der Gemeinderat nahm den schriftlichen Zwischenbericht von Stadtkämmerer Harald Bender zur Kenntnis.
17. BAB-Anschlussstelle „Sinsheim-Süd“
hier: Information bezüglich Ersatzparkplätze für die Messe
Beim Ausbau der Anschlussstelle „Sin sheim-Süd“ soll ein Teil der Messeparkplätze überbaut werden. Damit dies möglich ist, müssen Ersatzparkplätze für den Messebetrieb geschaffen werden. Geplant sind 630 Plätze auf einem Grundstück der L. Layer GmbH östlich der Messehalle 6.
Der Gemeinderat nahm die Notwendigkeit der Auftragserteilung im August 2007 für die Herstellung der Ersatzparkplätze der Messe östlich der Halle 6 zustimmend zur Kenntnis.
18. Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 GemO
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme diverser Geld- und Sachspenden.
veröffentlicht am 30.07.2007
von Brietz, Dominik

