Sitzung des Gemeinderates vom 06.11.2007
1. Vergabe der Essenslieferung an der Mensa im Schulzentrum „Wilhelmi-Gymnasium und Kraichgau Realschule“
Im Herbst 2006 schrieb die Stadtverwaltung die Bewirtung der gemeinsamen Mensa von Wilhelmi-Gymnasium und Realschule aus. Der Zeitpunkt der Vertragsgestaltung wurde jedoch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Da man in der Mensa am Schulzentrum von schätzungsweise 200 bis 350 Essen pro Tag ausgeht, kann die Firma Catering Concept ihren Essenspreis im Vergleich zur Theodor-Heuss-Schule (50- 60 Essen täglich) besser kalkulieren und die Personalkosten und das Abrechnungs- und Bestellsystem übernehmen. Somit entfallen für die Stadt Sinsheim die Kosten für das Küchenpersonal und für das Abrechnungssystem. Dies bedeutet außerdem eine enorme Zeitersparnis in der städtischen Verwaltung.
Die Mensa am Schulzentrum kann aufgrund der Jahresumsatzgrenze gemäß Körperschafts- und Umsatzsteuergesetz als Betrieb gewerblicher Art geführt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Stadt Sinsheim einen Pachtvertrag mit dem Essenslieferanten schließt.
Auch der Frühstücksverkauf des Wilhelmi-Gymnasiums soll zukünftig über die Catering Firma laufen. Die Realschule wird den Frühstücksverkauf in ihrer Schule fortführen.
Der Gemeinderat beschloss die Führung der Mensa als Betrieb gewerblicher Art und verabschiedet gleichzeitig den Bewirtschaftungsvertrag und den Pachtvertrag.
2. Einrichtung einer 3. Kernzeitgruppe in der Theodor-Heuss-Schule
Bereits im September 1994 wurde an der Theodor-Heuss-Schule in Sinsheim die Kernzeitbetreuung von Grundschülern eingeführt. Die Nachfrage nach diesem Betreuungsangebot stieg seit dem stetig an und obwohl bereits im Frühjahr 2007 eine zweite Kernzeitgruppe eingeführt wurde, sind bereits sämtliche Betreuungsplätze für das nächste Schuljahr belegt. Deshalb stimmte der Gemeinderat der Einrichtung einer weiteren Kernzeitbetreuung zu und genehmigte in diesem Zuge auch die Einstellung einer weiteren Betreuungskraft mit 50 % der reg ulären wöchentlichen Arbeitszeit. Die Höhe der Benutzungsgebühr beläuft sich auf 58,00 €. Die Stadtverwaltung rechnet mit jährlichen Kosten in Höhe von 20.200 €, denen Gesamteinnahmen von 16.600 € (7.700 € Benutzungsgebühren, 8.900 € Landeszuschuss) entgegenstehen. Daraus ergibt sich ein jährlicher Zuschussbedarf in Höhe von 3.600 €. Da die räumlichen Kapazitäten der Theodor- Heuss-Schule mittlerweile ausgeschöpft sind, wird diese Gruppe als Wandergruppe eingerichtet.
Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung einer weiteren Kernzeitgruppe zu.
3. Neubau Geh- und Radwegüberführung über die Bahn beim Bahnhof Sinsheim – Ing.-Büro Müller Ingenieurplan GmbH, Karlsruhe
hier: Auftragserweiterung bzw. Neubeauftragung von insgesamt 8 Einzelaufträgen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.10.2006 den Neubau einer behindertengerechten Geh- und Radwegüberführung über die Bahn beschlossen. Da die Inbetriebnahme der S-Bahn zum Fahrplanwechsel im Dezember 2009 vorgesehen ist, muss mit dem Neubau der Überführung sowie mit der Spurplanveränderung der Gleisanlage und Verschwenkung der Jahnstraße im Jahr 2008 begonnen werden. Nach der Unterzeichnung der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung am 09.10.2007 von Seiten der Stadt können nun die weiteren Planungen zur Realisierung der Baumaßnahmen beginnen.
Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23.10.2007 die Auftragserweiterung der Ingenieurverträge Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung und Entwurfsvermessung sowie der Neubeauftragung der Ingenieurverträge Bauvermessung, Sicherheits- und Gesundheits- Koordination Leistung und Bauüberwachung an das Ing. Büro Müller Ingenieurplan GmbH, Karlsruhe empfohlen. Das Gesamtauftragsvolumen der Auftragserweiterung und Neub eauftragung liegt bei 313.565 € brutto. Somit fallen Planungskosten in Höhe von 479.138 € an. Zuzüglich den Baukosten von 629.928 € fallen für die Stadt Sinsheim Gesamtkosten von 1.109.066 € an. Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des Ausschusses für Umwe lt und Technik zu.
4. Gestaltung des Burgplatzes Sinsheim
hier: Festlegung der weiteren Vorgehensweise
In der Sitzung des Kernstadt- Ausschusses vom 17.10.2007 wurde die aktualisierte Planung und Kostenaufstellung für die Umgestaltung des Burgplatzes vorgestellt. So ist u.a. die Mauer im Bereich der Burg mit einer Höhe von max. 3,5m vorgesehen und die geplante Kleinkunstbühne soll erhalten bleiben. Des Weiteren sind ein überfahrbarer Brunnen und ein Café an der süd- östlichen Ecke beabsichtigt. Insgesamt entstehen für die Umgestaltung des Burgplatzes Kosten in Höhe von 1.218.773,27 €.
Da der Gemeinderat diesen Planungen zustimmte, kann nun die öffentliche Ausschreibung bis Ende 12/2007 erfolgen. Die Baumaßnahmen sollen bereits Ende August 2008 abgeschlossen sein.
5. Bebauungsplan „Hettenberg II“ sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften in Steinsfurt
hier: Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf sowie zum Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften und öffentliche Auslegung
Nachdem das Baugebiet im südlichen Bereich entlang der Lerchenneststraße um die Teilfläche verkleinert wurde, kann nun eine Überkompensation der Ausgleichsfläche vermieden werden und der Gemeinderat kann sich dem Abwägungsvorschlag (Zusammenfassung der Anhörung öffentlicher Belange) vom Ing.-Büro Glup anschließen. Da auch der Steinsfurter Ortschaftsrat dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt und der Ausschuss für Technik und Umwelt die Angelegenheit vorberaten hat, stimmt der Gemeinderat dem Bebauungsplanentwurf und dem Satzungsentwurf über örtliche Bauvorschriften und öffentliche Auslegung zu.
6. Aufstellung einer Satzung als Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen in Steinsfurt
In Stadtteilen mit verkehrsreichen Ortsdurchfahrten werden vermehrt Baugenehmigungen für Werbeanlagen beantragt. Diese konnten bisher nicht unter Anwendung von § 34 Baugesetzbuch verhindert werden, da keine Festsetzungen über Baugestaltungen existierten und oftmals bereits eine gewisse Anzahl an Werbeanlagen vorhanden war.
Im Stadtteil Steinsfurt soll zukünftig eine spezielle Satzung die Gestaltung von Werbeanlagen regeln. Das Büro Voegele + Gerhardt, Karlsruhe wurde für 5.100 € beauftragt, eine solche Satzung zu erarbeiten. Falls diese in Steinsfurt zu positiven Erfahrungen führt, könnte die Satzung auch in anderen Stadtteilen mit verkehrsreichen Hauptstraßen Geltung finden.
Ein Widerruf von früher erteilten Baugenehmigun gen, die im Widerspruch zur künftigen Werbeanlage- Satzung stehen, ist nicht möglich, da der Bauherr Bestandsschutz genießt. Ein Widerruf wäre nur dann möglich, wenn eine zwischenzeitige Rechtsänderung zum Nachteil des Bauherrn die Versagung der Baugenehmigung rechtfertigen würde und der Bauherr mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen hätte.
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer solchen Satzung im Bereich der Ortsdurchfahrt Steinsfurt.
7. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
hier: Anpassung der Gebührensätze zum 01.01.2008
Um die in den vergangenen Jahren entstandenen Verlustvorträge ausgleichen zu können, ist eine Erhöhung der Wasserge bühren (Wasserzins) um 0,15 €/m3 von 1,35 €/m3 auf 1,50 €/m3 erforderlich.
Einerseits hat sich der Wasserverkauf im laufenden Jahr 2007 nicht merklich erhöht und andererseits führen nebe n der allgemeinen Inflation auch die Zahl der Rohrbrüche, die umfangr eichen Hausanschlussumbauten (Abschreibungen, Zinsen) und die weiter stark ansteigenden Energiekosten zu einer negativen Kostenentwicklung.
Bei einer jährlichen Wasserabgabe von ca. 1.700.000 m3 ergeben sich durch die Erhöhung Mehreinnahmen in Höhe von ca . 255.000 € pro Jahr, die zur Deckung der Kosten verwendet werden- ein Gewinn wird hierbei nicht erzielt. Für einen Vier-Personen- Haushalt kommen durch diese Gebührenerhöhung Mehrbelastungen in Höhe von ca. 22,00 € im Jahr bzw. 1,83 € im Monat zu.
Der Gemeinderat beschließt eine Änderung der Wasserversorgungssatzung.
8. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
hier: Anpassung der Gebührensätze zum 01.01.2008
Um die in den vergangenen Jahren entstandenen Verlustvorträge ausgleichen zu können, ist eine Erhö hung der Abwassergebühren (Wasserzins) um 0,15 €/m3 von 2,55 €/m3 auf 2,70 €/m3 erforderlich. Die erwarteten Mehreinnahmen betragen ca. 237.000 € pro Jahr. Ein Vier- Personen– Haushalt wird durch diese Gebührenerhöhung mit ca. 22,00 € im Jahr bzw. 1,83 € i m Monat belastet.
Der Abbau von Verlustvorträgen aus Vorjahren ist im Kommunalenabgabengesetz vorgeschrieben und kann in Sinsheim nur durch eine Erhöhung des Gebührensatzes gewährleistet werden. Auch hat sich der Verwaltungskostenbeitrag des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung an die Stadt entgegen der letzten Gebührenkalkulation stark erhöht und wirkt sich ebenfalls negativ auf die Gebührenkalkulation aus. Erschwerend kommen noch der Rückgang der gebührenfähigen Abwassermenge und die allgemeine Inflation hinzu, die zu einem Rückgang der Einnahmen führte.
Deshalb beschloss der Gemeinderat die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung).
9. Beschlussfassung über die 1. Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2007
Der Gemeinderat hat die 1. Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2007 einstimmig beschlossen.
10. Feststellung des Nachtrags- Wirtschaftsplanes der Stadtwerke für das Jahr 2007
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2006 den Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Jahr 2007 festgestellt. Der bisherige Verlauf des Wirtschaftsjahres 2007 zeigt, dass sich die zu erwartenden Ergebnisse im Bereich der Erfolgsrechnungen aller drei Betriebszweige im Bereich der Ansätze bewegen. Die Aufstellung von Nachtrags- Erfolgsplänen war damit nicht erforderlich.
Im Bereich der Vermögenspläne mussten neu zu veranschlagende Maßnahmen aufgenommen bzw. konnten teilweise Mittelumschichtungen vorgenommen werden:
Der Gemeinderat stimmt den Änderungen im Nachtras-Wirtschaftsplanes der Stadtwerke zu.
11. Haushaltsplan der Stadt und Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Jahr 2008 - Einbringung der Verwaltungsentwürfe
Der Haushaltsplanentwurf wurde dem Gemeinderat in der Sitzung mit ergänzenden Ausführungen des
Oberbürgermeisters Rolf Geinert übergeben.
Der Gemeinderat hat den Haushaltsplanentwurf und den übergebenen Entwurf des Wirtschaftsplanes 2008 der Stadtwerke Sinsheim zur Kenntnis genommen. Nach der Einbringung der Verwaltungsentwürfe „Haushaltsplan“ und „Wirtschaftsplan“ ist folgende Zeitschiene vorgesehen:
27.11.2007 Öffentliche Vorberatung der Planentwürfe im Gemeinderat
18.12.2007 Verabschiedung des Haushaltsplans und des Wirtschaftsplanes im Gemeinderat (öffentlich)
12. Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen nahc § 78 Abs. 4 GemO
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme diverser Geld- und Sachspenden.

