Bodenrichtwerte
Bodenrichtwertzonen ab 01.01.2011 für die jeweiligen Gemarkungen der Großen Kreisstadt Sinsheim, der Gemeinden Angelbachtal und Zuzenhausen
Der Gutachterausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim –Angelbachtal – Zuzenhausen hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 der Gutachterauschussverordnung die in den unten stehenden Bodenrichtwertkarten angegebenen Bodenrichtwertzonen gebildet.
Der Bodenrichtwert ist dabei der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks innerhalb einer Richtwertzone in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Entwicklungs- und Erschließungszustand, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und Zuschnitt, Bodenbeschaffenheit, Neigung usw. bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen eines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert der jeweiligen Zone. Dies ist durch ein entsprechendes, kostenpflichtiges Gutachten im Einzelfall zu ermitteln.
Ansprüche gegenüber dem Träger der Bauleitplanung, bzw. der Baugenehmigungsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
Die Verwaltung hat die entsprechenden Pläne im geografischen Informationssystem (GIS) der Stadt erarbeitet und stellt diese als pdf-Dateien zur Verfügung.
I. Sinsheim
- Kernstadt
- Adersbach (pdf)
- Dühren (pdf)
- Ehrstädt (pdf)
- Eschelbach (pdf)
- Hasselbach (pdf)
- Hilsbach (pdf)
- Hoffenheim (pdf)
- Reihen (pdf)
- Rohrbach (pdf)
- Steinsfurt (pdf)
- Waldangelloch (pdf)
- Weiler (pdf)
II. Angelbachtal
III. Zuzenhausen
Für landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich werden folgende Durchschnittswerte festgelegt (sind nicht in den Karten ausgewiesen):
Ackerland
Sinsheim und Stadtteile 2,00 €
Angelbachtal 1,85 €
Zuzenhausen 1,85 €
Wiesen
Sinsheim und Stadtteile,
Angelbachtal, Zuzenhausen 1,00 €
Nachrichtlich anbei noch die Bodenrichtwerte aus den Jahren von 1978 bis 2008.
Grundstücksbewertung (Gutachten)
Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen oder aus anderen Gründen (z.B. anlässlich einer Erbauseinandersetzung) am Grundstückswert interessiert sind, kann es notwendig sein, den Verkehrswert (Marktwert) feststellen zu lassen. Die Verkehrswertermittlung wird durch den Gutachterausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen auf Antrag durchgeführt.
Das Antragsformular können Sie sich hier ausdrucken: Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens (pdf)
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Neulandstraße 6, in 74889 Sinsheim:
Telefon: 07261 404-224 (Frau Finkbeiner), 07261 404-225 (Herr Brietz) und 07261 404-307 (Herr Merwarth), Fax: 07261 4044524; Mail: flm@sinsheim.de

