Behördenwegweiser
Stadt Sinsheim
Postanschrift
74887 SinsheimKontakt
Parkplätze
Öffnungszeiten
Bürgerbüro: Mo, Di, Do 8.00 bis 16.00 Uhr, Mi 8.00 bis 18.00 Uhr, Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
Ausländerbehörde: Mo, Di, Do, Fr 8.00 bis 12.00 Uhr, Mi 14.00 bis 17.30 Uhr
Übrige Verwaltung: Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr, Mi zusätzlich 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Beschreibung
Die Gemeindeverwaltung beruht auf dem verfassungsrechtlich garantierten Prinzip der Selbstverwaltung. Jede Gemeinde muss eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist: den Gemeinderat. Der Gemeinderat legt die Grundsätze der Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde mit Ausnahme der Aufgaben, die dem Bürgermeister gesetzlich zur Erledigung in eigener Zuständigkeit zugewiesen sind und derer, die der Gemeinderat dem Oberbürgermeister übertragen hat. Der Oberbürgermeister wird ebenfalls von den Bürgern gewählt und ist wie der Gemeinderat Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er ist Vorsitzender des Gemeinderats. Er leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen.
Aus dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung folgt, dass die Gemeinde alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft erledigt, soweit nicht Gesetze ausnahmsweise andere Regelungen treffen.
Insbesondere bei den freiwilligen Aufgaben liegt es in der vollen Eigenverantwortung der Gemeinde, ob und wie sie tätig wird. Solche freiwilligen Aufgaben sind insbesondere die öffentlichen Einrichtungen für Sport, Kultur, Kunst, Erwachsenenbildung, Verkehr und Wasserversorgung sowie die Wirtschaftsförderung.
Bei bestimmten öffentlichen Aufgaben, an deren Erfüllung Bund und Land ein besonderes Interesse haben, ist durch Gesetz vorgeschrieben, dass sie von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe zu erfüllen ist. Wichtige Pflichtaufgaben sind u.a. die Abwasserbeseitigung, Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr, Einrichtung und Unterhaltung der allgemeinbildenden Schulen, die Bauleitplanung, Straßenbaulastträgerschaft für Gemeindestraßen, die Beleuchtung, die Reinigung und der Winterdienst für die Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage oder die Mitwirkung an der Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Kindergärten. Bei der Erledigung aller Selbstverwaltungsaufgaben handelt die Gemeinde frei von Weisungen, unterliegt aber der Rechtsaufsicht durch das Regierungspräsidium und Innenministerium.
Neben den Selbstverwaltungsaufgaben sind der Gemeinde durch Gesetz weitere staatliche Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung zugewiesen. Zu den wichtigsten Weisungsaufgaben zählen die Aufgaben der Ortspolizei sowie die Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Aufgaben im Gewerbe- und Gaststättenrecht und Standesamt. Die Gemeinde unterliegt bei der Wahrnehmung von Weisungsaufgaben neben der Rechtsaufsicht auch der Fachaufsicht durch das Regierungspräsidium und die Fachministerien. Diese können zur Durchführung der Aufgaben generelle Weisungen und Weisungen im Einzelfall an die Gemeinde erteilen. Für die Erledigung der Weisungsaufgaben ist der Oberbürgermeister zuständig.
Zuletzt ist die Gemeinde für einige Aufgaben zuständig, die sie für das Land Baden-Württemberg im Auftrag des Bundes erledigt. Hierzu gehören beispielsweise die Vorbereitung der Bundestagswahlen oder die Ausbildungsförderung.
Die Stadt Sinsheim als Große Kreisstadt und als Verwaltungsgemeinschaft nimmt darüber hinaus diejenigen Aufgaben wahr, die ihr in ihrer Eigenschaft als untere Verwaltungsbehörde zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind. Hierzu gehören u.a. die Aufgaben der unteren Baurechtsbehörde (z.B. die Erteilung von Baugenehmigungen), Betrieb und Unterhaltung von Landesstraßen, Bußgeldstelle, Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer, Gewässerbewirtschaftung, Umwelt- und Naturschutz.
Organisationseinheiten:
- Amt für Bauinvestitionscontrolling, Vergabewesen und Zentrale Dienste
- Amt für Bildung, Familie und Kultur
- Amt für Gebäudemanagement
- Amt für Informations- und Kommunikationstechnik
- Amt für Infrastruktur
- Amt für Stadt- und Flächenentwicklung
- Behindertenbeauftragter
- Bürgerbüro
- Dezernat I
- Dezernat II
- Eigenbetrieb Stadtwerke
- Grundbuchamt
- Hauptamt
- Kämmereiamt
- Ordnungsamt
- Personalrat
- Rechnungsprüfungsamt
- Stabsstelle
- Standesamt (Abteilung für Personenstandswesen)
- Zensus 2011 - Erhebungsstelle

