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Stadt Sinsheim

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet an. Beim Aufruf des Links Online-Wahlscheinantrag erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.

Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte telefonisch an die Stadtverwaltung Sinsheim unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. Telefonnummer: 07261 404-136 oder Telefonnummer: 07261 404-128.

Achtung:

Bitte beachten Sie, dass eine Zusendung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen (Stimmzettel etc.) voraussichtlich erst ab Mitte Mai 2024 möglich sein wird, da erst zu diesem Zeitpunkt die zum Versand erforderlichen Stimmzettel zur Verfügung stehen.

Kommunalwahlen

Die Wahl des Gemeinderates, der Ortschaftsräte und des Kreistages findet alle fünf Jahre statt. Die letzte Wahl fand am 26. Mai 2019 statt. Die nächsten Wahlen finden am 09.06.2024 statt. Unter der Rubrik Lebenslagen-Wahlen und Bürgerbeteiligung finden Sie ausführliche Informationen zu den Themen

  • Was wird gewählt?
  • Wer darf wählen und wer darf gewählt werden?
  • Wahlhandlung
  • Wahlorgane
  • Sitzverteilung
  • Weitere Links

Wer wird gewählt?​

Wahl des Gemeinderats: Zu wählen sind 35 Mitglieder.

Wahl der Ortschaftsräte: Zu wählen sind jeweils folgende Anzahl an Ortschaftsräten:

  • Adersbach 6 Mitglieder
  • Dühren 10 Mitglieder
  • Ehrstädt 6 Mitglieder
  • Eschelbach 10 Mitglieder
  • Hasselbach 5 Mitglieder
  • Hilsbach 10 Mitglieder
  • Hoffenheim 10 Mitglieder
  • Reihen 8 Mitglieder
  • Rohrbach 8 Mitglieder
  • Steinsfurt 10 Mitglieder
  • Waldangelloch 8 Mitglieder
  • Weiler 10 Mitglieder

Wahl des Kreistags: Zu wählen sind im Wahlkreis 15 – Sinsheim: 7 Mitglieder

Bei diesen Wahlen haben Sie jeweils so viele Stimmen, wie Mitglieder zu wählen sind.

Wie erfolgt die Stimmabgabe bei den Wahlen zum Gemeinderat, Ortschaftsrat und Kreistag?

Sie können einem Bewerber ein, zwei oder drei Stimmen geben (kumulieren). Sie geben Ihre Stimmen in der Weise ab, dass Sie auf einem oder mehreren Stimmzetteln

  • Bewerber, denen Sie eine Stimme geben wollen, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnen,
  • Bewerber, denen Sie zwei oder drei Stimmen geben wollen, durch die Ziffer " 2 " oder " 3 " hinter dem Namen oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnen.

Sie können auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesem Fall ist jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt; bei der Wahl des Kreistags jedoch nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind.

Besonderheit bei der Unechten Teilortswahl:- Gemeinderatswahl-

  • In den einzelnen Wohnbezirken können Sie nur so vielen Bewerbern Stimmen geben, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind; diese Zahlen sind in den Stimmzetteln jeweils angegeben;
  • Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen können jeweils nur für den Wohnbezirk panaschiert (in eine andere Liste übertragen) werden, für den sie als Bewerber vorgeschlagen sind;
  • Geben Sie Ihre Stimmen durch Abgabe eines Stimmzettels mit vorgedruckten Namen ohne Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet ab, so gelten höchstens so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben als mit einer Stimme gewählt, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind.

Wie viele Stimmen sind bei der Gemeinderatswahl zu vergeben?

Sie haben 35 Stimmen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie in den einzelnen Wohnbezirken nur so vielen Bewerbern Stimmen geben, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind (dies ist einer der häufigsten Wahlfehler der zu einer Teilungültigkeit des Stimmzettels führt).

Zu wählende Vertreter für den Wohnbezirk:

  • Zentralort 12
  • Adersbach 1
  • Dühren 2
  • Ehrstädt 1
  • Eschelbach 2
  • Hasselbach 1
  • Hilsbach 2
  • Hoffenheim 3
  • Reihen 2
  • Rohrbach 2
  • Steinsfurt 3
  • Waldangelloch 2
  • Weiler 2

Internetseiten zu den Kommunalwahlen

Die Landeszentrale für politische Bildung bietet ein Portal mit Informationen rund um die Kommunalwahlen an: www.kommunalwahl-bw.de.

Erklärfilm zur Kommunalwahl

http://www.sinsheim.de//rathaus-service/wahlen/kommunalwahlen